Wasserschutzgebiete - Sicherheit für unser Trinkwasser
Wasserschutzgebiete in Ingolstadt
Für die Wasserversorgung von Ingolstadt sind 5 Wasserschutzgebiete ausgewiesen, vier davon befinden sich direkt im Stadtgebiet.
Übersicht Wasserschutzgebiete Ingolstadt » (PDF, 582 kB)
Wasserschutzgebiete über Kartenviewer
Die Wasserschutzgebiete im Detail:
Wasserschutzgebiet Krautbuckel, Wasserwerk 1 » (PDF, 370 kB)
Wasserschutzgebiet Buschletten, Wasserwerk 2 » (PDF, 319 kB)
Wasserschutzgebiet Augraben, Wasserwerk 3 » (PDF, 316 kB)
Wasserschutzgebiet Gleßbrunnen » (PDF, 281 kB)
Schutzgebietsverordnungen - rechtliche Grundlagen
Für die Wasserschutzgebiete wurden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung jeweils Schutzgebietsverordnungen von der Stadt Ingolstadt und dem Landratsamt Eichstätt als zuständige Behörde erlassen. Hier sind die in den einzelnen Schutzzonen liegenden Grundstücke aufgelistet sowie Verbote bzw. Einschränkungen von Tätigkeiten bei der Grundstücksnutzung festgesetzt. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an die Brunnen zunimmt, steigen auch die Schutzanforderungen zu diesem Bereich hin.
Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schutzgebietsverordnungen:
Verordnung Wasserschutzgebiet Am Krautbuckel, WW 1 » (PDF, 1.6 MB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Buschletten, WW 2 » (PDF, 247 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Am Augraben, WW 3 » (PDF, 539 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet, Gleßbrunnen » (PDF, 180 kB)
Wasserschutzgebiete - Warum?
Die Deckschichten über dem Grundwasser bieten allerdings nicht überall gleich guten Schutz. Besonders dort wo Trinkwasser gewonnen wird, innerhalb der Einzugsgebiete für die Brunnen, geht es nicht ohne zusätzlichen Schutz. Diesem Zweck dienen Wasserschutzgebiete, um so die Schutzwirkung der Bodenschichten zu erhalten, Verunreinigungen und Abgrabungen in Grundwassereinzugsgebieten zu verhindern oder zumindest - so weit wie möglich - einzuschränken.
Die Kontrolle und Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch regelmäßige Begehungen und laufende Rohwassergüteüberwachung an den Pegeln und Brunnen der Wasserwerke und im Wassereinzugsgebiet. Das Grundwassermonitoring wird durch das akkreditierte Trinkwasserlabor der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR durchgeführt.
Schutzzonen der Wasserschutzgebiete
- Die „Weitere Schutzzone“ (Zone III) bietet Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen (zum Beispiel durch Chemikalien) im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage. In dieser Zone ist alles verboten, was zur Verunreinigung des Grundwassers führen könnte. Die Zonenfläche ist so gewählt, dass ausreichend Zeit zur Reaktion bei Unfällen bleibt.
- Die „Engere Schutzzone“ (Zone II) stellt vor allem den hygienischen Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Deshalb dürfen hier zum Beispiel auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden eindringen. Diese Zone ist so festgelegt, dass die Fließzeit des Grundwassers von der Außengrenze bis zu den Brunnen oder Quellen 50 Tage beträgt. In dieser Zeit wird das Wasser von bakteriologischen Verunreinigungen ausreichend gereinigt.
- Der „Fassungsbereich“ (Zone I) schützt die Brunnen und Quellen sowie ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. Brunnenfassungen sind aus Sicherheitsgründen eingezäunt und dürfen nur von autorisiertem Personal betreten werden. Damit wird jede weitere Flächennutzung ausgeschlossen.
Ansprechpartner
85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-35 01
Fax: 0841/305-36 09
wasserversorgung@in-kb.de
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Wasserschutzgebiete Übersichtskarte » (PDF, 582 kB)
Wasserschutzgebiet Krautbuckel, Wasserwerk 1 » (PDF, 370 kB)
Wasserschutzgebiet Buschletten, Wasserwerk 2 » (PDF, 319 kB)
Wasserschutzgebiet Augraben, Wasserwerk 3 » (PDF, 316 kB)
Wasserschutzgebiet Gerolfinger Eichenwald, Wasserwerk 4 » (PDF, 355 kB)
Wasserschutzgebiet Gleßbrunnen » (PDF, 281 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Am Krautbuckel, WW 1 » (PDF, 1.6 MB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Buschletten, WW 2 » (PDF, 247 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Am Augraben, WW 3 » (PDF, 539 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet Gerolfinger Eichenwald, WW 4 » (PDF, 27 kB)
Verordnung Wasserschutzgebiet, Gleßbrunnen » (PDF, 180 kB)
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