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Kommunale Wertstoffhöfe sind wieder offen

Verhaltensregeln angepasst - Mundschutzpflicht

Die kommunalen Abfallsammelstellen öffnen ab sofort wieder. Dazu haben die Kommunalbetriebe die Verhaltensregeln für die Nutzung der Wertstoffhöfe angepasst. So ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht. Dies betrifft die Wertstoffhöfe Süd und Fort Hartmann, die Problemmüllsammelstelle sowie die Annahme beim Caritas-Markt. Der Gebrauchtwarenmarkt der Caritas bleibt weiterhin geschlossen.

Die Kommunalbetriebe rechnen zu Beginn mit erhöhten Besucherzahlen und damit mit langen Wartezeiten. Sie appellieren daher nachdrücklich, den Besuch der Wertstoffhöfe auf die Notwendigkeit zu überprüfen und die Anlieferung gegebenenfalls auf später zu verschieben. Auch rufen Sie dazu auf, sich jederzeit an die Verhaltensregeln zu halten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Sammelstellen aufbleiben können. Für die Nutzung aller kommunalen Wertstoffhöfe ist das Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes Pflicht. Hierzu zählen auch selbstgenähte Masken oder Tücher. Auch die regulären Abstandsregelungen sind jederzeit einzuhalten. Die Anzahl der Anlieferer, die gleichzeitig auf dem Wertstoffhof sein dürfen, ist auf fünf begrenzt. Einfahren darf der Besucher jeweils nur nach Aufforderung durch das Wertstoffhofpersonal. Die Abgabe der Abfälle sollte so zügig wie möglich erfolgen. Hier hilft es, die Abfälle zu Hause vor zu sortieren. Auch kann das Personal nicht wie gewohnt beim Entladen helfen. Bei Bedarf ist hier eine Hilfsperson mitzubringen. Während der Wartezeiten darf nicht ausgestiegen werden, Kinder unter 12 Jahren müssen auch beim Entladen im Auto sitzen bleiben.
Die kommunalen Abfallsammelstellen nehmen wie gewohnt alle Abfälle an, die man sonst auch abgeben kann. Auch die Öffnungszeiten bleiben bei jeder Sammelstelle wie regulär.
Die Wertstoffhöfe waren seit dem 21.03. auf Anweisung der Führungsgruppe Katastrophenfall geschlossen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung und mit der Vorgabe der beschriebenen Verhaltensregeln zur Nutzung der Wertstoffhöfe erteilten sie die Genehmigung zur Wiedereröffnung für den 20. April.

Die Kommunalbetriebe informieren unter www.in-kb.de/corona über aktuelle Entwicklungen ihrer Unternehmensbereiche und die Verhaltensregeln auf Wertstoffhöfen.

               

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