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01.01.2018

Bauschutt - neue Annahmebedingungen

Seit 1. Januar 2018 nehmen die kommunalen Wertstoffhöfe der Kommunalbetriebe Bauschutt nur noch in Kleinmengen von privaten Haushalten an. Für einen Pauschalpreis in Höhe von 3,00 Euro können bis zu 200 Liter Bauschutt und mineralische Abfälle pro Tag abgegeben werden.

Aufgrund der sich verschärfenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung und Deponierung von Bauschutt stiegen die Entsorgungskosten zuletzt erheblich an. Zudem wurden vermehrt Mengen von Gewerbebetrieben und Großmengen von Baustellen angeliefert, obwohl deren Entsorgung nicht über die kommunale Abfallwirtschaft geregelt ist, sondern durch die gewerbliche Entsorgungswirtschaft erfolgen muss. Dies machte eine Neuregelung notwendig.

Als Kleinmengen von Privathaushalten gelten beispielsweise Bauschuttabfälle wie Fliesen, Ziegel, Steine, Keramik und Beton, die durch kleinere Ausbesserungsarbeiten wie Fenster- oder Waschbeckentausch anfallen. Für die Entsorgung von größeren Mengen und für Mengen von Gewerbebetrieben verweisen die Kommunalbetriebe an die örtlichen und regionalen gewerblichen Entsorgungsunternehmen.

Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter der Abfallberatung der Ingolstädter Kommunalbetriebe unter Tel. 0841/305-3721.

               

Ansprechpartner

Hindemithstraße 30
85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-37 21
Fax: 0841/305-37 29
abfallberatung@in-kb.de
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