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03.11.2015

Neue Biomülltüten weichen nicht so schnell durch

Kommunalbetriebe verteilen kostenlos verbesserte Biomüll-Papierbeutel

Für die Entsorgung von Biomüll erhalten die Ingolstädter Haushalte, bereits seit Anfang der neunziger Jahre, kostenfreie Biomülltüten von den Kommunalbetrieben (INKB). Insgesamt werden jährlich mehr als 8 Mio. Tüten ausgegeben. Nun werden neue Papiertüten, die qualitativ deutlich besser sind, verteilt. Bei früheren Exemplaren kam es vor, dass bei der Aufbewahrung von feuchten Küchenabfällen die Tüte durchweichte und dadurch einriss. Deshalb haben die INKB in der letzten Ausschreibung ein besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Papierqualität gelegt. Im Ergebnis hierzu konnte nun eine neue Generation von Biomülltüten beschafft werden. „Die Tüten sind leichter und fühlen sich dünner an, sind aber nassfest und weichen nicht durch. Das haben unsere Fachleute eigenhändig getestet. Teure Plastikbiomülltüten sind dadurch überflüssig.“, so Thomas Schwaiger, Vorstand der INKB. Die Biomülltüten werden über größere Lebensmittelgeschäfte, in der Problemmüllsammelstelle und im Kundencenter Ingolstadt an die Bürger ausgegeben.

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe appellieren in diesem Zusammenhang, entgegen sonstiger Meldungen, an alle Haushalte: Bitte keine Plastiktüten oder sonstige kompostierbare Abfalltüten über die Biotonne zu entsorgen. Der Ingolstädter Biomüll wird in einer modernen Biogasanlage vergärt. Bei den im Handel erhältlichen kompostierbaren Kunststofftüten für Biomüll ist zum einen die Verrottungsdauer zu lang und zum anderen führen sie zu wartungsintensiven Störungen in der Biogasanlage. Die Biomülltüten aus Kunststoff müssen deshalb, wie herkömmliche Plastiktüten auch, als Störstoff kostspielig aussortiert werden. Um dies zu vermeiden, entleert die Müllabfuhr keine Biotonnen in denen sich plastikähnliche Beutel oder andere Störstoffe befinden.

Für weitere Informationen stehen die Abfallberater der Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer 0841/305-37 21 gerne zur Verfügung.

               

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