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Zuschuss für Mehrwegwindeln

Kommunalbetriebe unterstützen Familien in der Abfallvermeidung

Die Kommunalbetriebe geben ab sofort einen Zuschuss für Mehrwegwindelsysteme. Mit 120 Euro unterstützen sie Ingolstädter Familien bei der Abfallvermeidung.
Laut der Bayerischen Staatsregierung fallen pro Kleinkind im Wickelalter und Jahr rund 400 Kilogramm Windelabfall* an. Zum Vergleich hat jeder Ingolstädter im statistischen Durchschnitt 127 Kilogramm Restmüll im Jahr. „Mehrwegsysteme führen wesentlich dazu, dass weniger Abfälle entstehen. Mit dem Mehrwegwindelzuschuss können wir auf direktem Wege die Ab-fallvermeidung als unser oberstes Ziel fördern“, so Thomas Schwaiger, Vorstand der Kommunalbetriebe. „Mit der Förderung können wir gleichzeitig den Familien Danke sagen, die alltäglich den Abfall vermeiden“, so Schwaiger weiter.
Mit als eine der ersten bekam Frau Juliane Sippl den Zuschuss der Kommunalbetriebe. Sie hat sich bei ihrem zweiten Kind für ein Mehrwegwindelsystem entschieden. Laut Frau Sippl ist das Wickeln im Alltag im Vergleich zu Einwegwindeln kein merkbarer Mehraufwand. Auch seien die Mehrwegwindeln aufgrund der Materialien natürlicher für die Babyhaut. Neben diesem war der Hauptgrund für ihre Entscheidung jedoch die Abfallvermeidung. „Es ist ein gutes Gefühl, wenn man etwas für die Umwelt tut. Es entsteht viel weniger Müll. Ich würde mich wieder für ein Mehrwegwindelsystem entscheiden“, so Frau Sippl. Den Zuschuss der Kommunalbetriebe sieht sie dabei als eine gute Unterstützung für die Eltern an.
Die Förderung gibt es für alle Mehrwegwindelsysteme, egal ob für Wickelkinder oder bei medizinischer Notwendigkeit. Die 120 Euro geben die Kommunalbetriebe einmalig je Wickelsystem, unabhängig von der Höhe der Rechnung. Er kann rückwirkend für Wickelkinder, die ab dem 01. Januar 2020 geboren sind, beantragt werden. Dazu muss der schriftliche Antrag zusammen mit der Originalrechnung bei den Kommunalbetrieben eingereicht werden. Der Antrag und weitere Informationen sind unter www.in-kb.de/windeln zu finden.

*aus dem Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte der Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz von 2016

               

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