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Speiseresteentsorgung

Die Entsorgung von Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfällen mit tierischen Bestandteilen über die Restmüll- oder Biotonne ist nicht erlaubt. Diese Abfälle müssen über eine Speiserestetonne entsorgt werden.

Wer ist verpflichtet eine Speiserestetonne zu haben?

Alle Betriebe die Produkte mit tierischen Bestandteilen gewerblich verarbeiten oder verkaufen, sowie alle Betriebe an denen Produkte mit tierischen Bestandteilen für die Gemeinschaftsverpflegung bei der Produktion anfallen bzw. vom Verzehr zurückkommen. Darunter fallen unter anderem Gaststätten, Kantinen, Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, Imbisse, Handel, Lebensmittelproduzenten usw.

Welche Abfälle sind als Speisereste zu entsorgen?

  • Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Geflügel, Eier, Fisch, Molkereiprodukte)
  • Verdorbene oder aussortierte Lebensmittel tierischer Herkunft
  • Küchen- und Speiseabfälle, die mit ehemaligen Lebensmitteln in einem Behältnis vermischt waren

Wer bietet eine Speiseresteentsorgung in Ingolstadt an?

Regionale Anbieter in Ingolstadt

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Verwendung von Speiserestetonnen?

Bei falscher Entsorgung der Speisereste wird Ihre Abfalltonne durch uns nicht geleert. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt eine Mitteilung an das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Veterinäramt Ingolstadt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Bei kleinen Abfallmengen (etwa der eines 4-Personen-Haushalts) kann von der Pflicht einer Speiserestetonne abgewichen werden. In diesem Fall ist die korrekte Trennung und Entsorgung über die Bio- bzw. Restmülltonne möglich.

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