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Gebühren für die Abfallentsorgung

Für die Entsorgung der Abfälle fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Größe der Restmülltonne. Nachfolgend finden Sie dazu sowie zur Gebührenreduzierung Informationen.

Abfallgebühren

Mit den Abfallgebühren decken die Kommunalbetriebe sämtliche Kosten für die Sammlung und Entsorgung der Haushaltsabfälle, den Betrieb der Sammelstellen sowie die Nachsorge der Deponie Fort Hartmann.

Die Bürger von Ingolstadt können somit die Recyclinghöfe und Abfallsammelstellen der Kommunalbetriebe in einem bestimmten Rahmen ohne weitere Kosten nutzen. Des Weiteren können Sie 2 Mal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllabfuhr beantragen.

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Restmüll Tonnengröße
(Volumen)


je Monat

 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

11,22 €

134,64 €

90 Liter

19,14 €

229,68 €

120 Liter

24,56 €

294,72 €

240 Liter

46,26 €

555,12 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €


Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße
(Volumen in Liter)

je Monat

je Jahr

60 Liter

10,85 €

130,20 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

8,36 €

100,32 €

90 Liter

16,28 €

195,36 €

120 Liter

21,70 €

260,40 €

240 Liter

43,40 €

520,80 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

               

Die Gebühren werden Ihnen nach der Ablesung des Wasserzählers im Herbst mit einem Gebührenbescheid (entspricht einer Endabrechnung) in Rechnung gestellt. Die Abschläge für alle Gebühren werden monatlich erhoben. Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie unter dem Navigationspunkt Abrechnung.

Gebührenreduzierung

Je mehr Abfall Sie vermeiden, desto weniger Abfall müssen Sie in die Tonne geben. Zudem hilft die richtige Abfalltrennung, den Restmüllanfall zu reduzieren.

Bei der Benutzung einer gemeinsamen Restmülltonne mit dem Nachbarn, werden nur einmal Gebühren in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie das Mindestbehältervolumen von 15 Liter Restmüll je Person. Sie können die Gebührenreduzierung mit dem Formular Nachbarschaftstonne, Antrag beantragen.

Für "Ein-Personen-Grundstücke",d.h. wenn nur eine Person auf dem Grundstück wohnt, werden die Abfallgebühren auf Antrag ermäßigt. Bitte reichen Sie dazu folgendes Formular Abfallgebührenermäßigung für ein «Ein-Personen-Grundstück«, Antrag ausgefüllt an uns weiter.

Rechtliche Grundlagen

Die Abfallbeseitigungsgebühr ist in der Abfallgebührensatzung der Stadt Ingolstadt festgelegt.

Die Abfallgebühren decken die Kosten für die kommunale Abfallentsorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in die Bereitstellung der Abfalltonnen und des benötigten Fuhrparks sowie der Abfallentsorgung investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.

 

Ansprechpartner

Bürgerservice
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
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