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Abfallentsorgung

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen)
je Monat
 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke"
11,22 €
134,64 €
90 Liter
19,14 €
229,68 €
120 Liter
24,56 €
294,72 €
240 Liter
46,26 €
555,12 €
1.100 Liter
204,63 €
2.455,56 €

Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter)
je Monatje Jahr
60 Liter 10,85 € 130,20 €
60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"
8,36 € 100,32 €
90 Liter 16,28 € 195,36 €
120 Liter 21,70 € 260,40 €
240 Liter 43,40 € 520,80 €
1.100 Liter 204,63 € 2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfallwirtschaft, Gebühren