Ableitung des Bauwassers in die Kanalisation - Vorgaben und Kosten
Wenn keine Alternativen gefunden werden, kann das geförderte Grundwasser im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Hierzu sind vorab mit den Ingolstädter Kommunalbetrieben die hydraulischen Randbedingungen und ggf. die Einleitungsstelle abzuklären. Zur Vorklärung darf das Bauwasser nur über ein eigens eingerichtetes Absetzbecken der Kanalisation zugeleitet werden. Die eingeleiteten Wassermengen sind über entsprechende Zählereinrichtungen (Wasserzähler, Umrechnung der Pumpleistung oder Einsatz eines Messwehres) zu dokumentieren.
Für die Ableitung des Grundwassers aus Bauwasserhaltungen in die öffentliche Kanalisation wird entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aktuell ein Gebührensatz von 0,74 Euro/m³ erhoben.
Grundwasserentnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung und sind daher beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt vorher zu beantragen. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Grundwasserabsenkung finden Sie auf den Internetseiten des Umweltamtes.
Kanalnetze haben die Funktion, anfallendes Schmutz- und Regenwasser zur Kläranlage bzw. zum Gewässer abzuleiten. Jede Vermischung des Abwassers mit anderen Stoffen sowie mit sauberem Wasser (Grundwasser) ist im Sinne des Gewässerschutzes zu vermeiden. Zudem ist es ein beträchtlicher Kostenfaktor. Fremdwasser, also hier das Bauwasser, nimmt nicht nur einen Teil der Abflusskapazitäten der Kanäle in Anspruch, sondern erhöht auch den Energieverbrauch der Pumpwerke. Wesentlicher Kostenfaktor ist aber die verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage.