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Behördliche Genehmigungen

Durch den Wärmeentzug werden der Boden und das Grundwasser abgekühlt bzw. erwärmt, wodurch sich die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften des Wassers verändern können. Diese Veränderungen der Grundwasserqualität stellen eine Gewässerbenutzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 und 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Gewässerbenutzungen bedürfen daher einer behördlichen Erlaubnis.

Bei thermischer Nutzung bis einschließlich 50 kJ/s ist ein Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis im vereinfachten Verfahren gemäß Art. 17a Abs. 1 Nr. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Wasserrechtsbehörde im Umweltamt der Stadt Ingolstadt einzureichen.

Die Genehmigung setzt die Beteiligung eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft voraus. Eine Liste der Sachverständigen finden Sie in einem Dokument beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.