Entstehen der Beitragsschuld - Wann wird ein Beitrag erhoben?
Die Beitragsschuld entsteht, sobald ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung angeschlossen werden kann oder bereits angeschlossen ist.
Ein weiterer Beitrag beziehungsweise eine nachträgliche Festsetzung kann entstehen, wenn sich das Grundstück vergrößert (z.B durch eine Zumessung) oder die tatsächliche Geschossfläche vergrößert wird. Das kann zum Beispiel durch einen Anbau, einen Wintergarten oder den Ausbau des Dachgeschosses der Fall sein. Auch eine Änderung der Nutzung des Grundstücks kann zu einer weiteren Beitragspflicht führen.
In diesen Fällen entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss der Baumaßnahme oder der Fertigstellung der Nutzungsänderung.
Ist für eine Baumaßnahme keine Baugenehmigung erforderlich, müssen Sie uns die Änderungen zeitnah mitteilen. Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgende Formular.