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Beitragsschuldner - Wer muss den Beitrag zahlen?

Den Beitrag muss der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Erbbauberechtigte bezahlen. Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsschuld Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist - hier zählt der Eintrag im Grundbuch zum Entstehungszeitpunkt der Beitragsschuld.