Beitragsschuldner - Wer muss den Beitrag zahlen?
Den Beitrag muss der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Erbbauberechtigte bezahlen. Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragsschuld Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist - hier zählt der Eintrag im Grundbuch zum Entstehungszeitpunkt der Beitragsschuld.