Inhalt

Brauchen Sie eine Genehmigung? - rechtliche Voraussetzungen

Wenn Sie das Wasser aus ihrem Brunnen für ihren Garten und den eigenen Haushalt verwenden und dieser sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, benötigen Sie keine Genehmigung (§ 46 Wasserhaushaltsgesetz).

In Wasserschutzgebieten dürfen grundsätzlich keine Brunnen geschlagen werden. Ausnahmen müssen beim Umweltamt der Stadt genehmigt werden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Trinkwasserressource nicht gefährdet ist. Wir erstatten Ihnen in jedem Fall die anfallende Genehmigungsgebühr für den Wasserrechtsbescheid.

Sie wollen einen Brunnen für mehrere Haushalte, Wohnanlagen oder die gewerbliche Nutzung schlagen? Dann benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung vom Umweltamt. Außer Sie nutzen das Wasser bei mehreren Haushalten bzw. in Wohnanlagen ausschließlich im Außenbereich, z.B. um das Schwimmbad zu befüllen oder Blumen zu gießen. Dann benötigen Sie auch keine Genehmigung.

Die Brunnen sind zudem immer beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das übernehmen wir für Sie automatisch, wenn Sie die Förderung bei uns beantragen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der notwendigen Genehmigungen und Informationen.

private Nutzung
(kein WSG)
genehmigungsfrei (Ausnahme Wasser­schutzgebiet) Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
im Wasser­schutzgebiet Ausnahme­genehmigung vom Umweltamt notwendig - regulär kein Brunnen möglich Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
Wohnanlagen/ mehrere Haushalte Wasserrechtliche Genehmigung beim Umweltamt einholen
Genehmigungsfrei ist die ausschließliche Nutzung zu Privat­zwecken (Schwimmbad, Gießen)
Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*
Industrie Wasserrechtliche Genehmigung beim Umweltamt einholen Trassenpläne prüfen Brunnen beim Gesundheitsamt melden*

* Dies übernehmen wir automatisch für Sie, wenn wir ihren Brunnen fördern. Falls wir ihren Förderantrag nicht genehmigen können, melden Sie auf jeden Fall, falls Sie das noch nicht gemacht haben, den Brunnen beim Gesundheitsamt.