Inhalt

Maßnahmen beim Bauen im Grundwasser

Im Vorfeld von Bauwerksplanungen empfiehlt es sich, einen Blick auf die Grundwasserflurabstände zu werfen. In Gebieten in denen Grundwasserflurabstände von 0,5 - 2,5 m ausgewiesen werden, ist bereits auf eine ausreichende Bauwerksgründung und wasserdichte Ausbildung der Untergeschosse (weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton) zu achten.

Auch die Kelleröffnungen sollten, selbst bei einer "weißen Wanne", vor eindringendem Grund-, oberflächlich abfließendem Wasser oder Abwasser aus Kanalrückstau, geschützt werden.
Hier ist es im Hinblick auf das Grundwasser wichtig, wie hoch das Grundwasser maximal in den Baukörper eingreift. Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert.

Bild vergrößern: Beachtung von Grundwasserständen zur Gebäudebemessung, Skizze
Die Skizze verdeutlicht die zu beachtenden Grundwasserstände bei der Gebäudeplanung.

Hier empfiehlt es sich, besondere Vorsorge zu treffen:

  • Öffnungen in der Kellerumfassung (Fenster, Treppen und sonstige Bauwerksöffnungen), deren Brüstung unter dem HGW liegen, wasserdicht umschlossen ausbilden 
  • tiefliegende Türen und Fensteröffnungen unter dem HGW ggf. druckwasserdicht ausbilden
  • Bauwerksabdichtungen mindestens über den HGW, ggf. bis über Gelände legen
  • auf Rückstausicherungen (Kanal) mittels Hebeanlage achten
  • Auftriebssicherheit der Gebäude durch geeignete Maßnahmen (z. B. Plattenüberstand) sicherstellen