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Rechtliche Grundlagen

Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr sowie der Kanalbeitrag sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ingolstadt festgelegt.

Die Gebühren und Beiträge decken die Kosten für die kommunale Entwässerung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet. Dabei wird der Großteil in den Betrieb und Unterhalt der Kanalisation bzw. Entwässerungsanlagen investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.