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Rechtliche Grundlagen

Das Recht, aber auch die Pflicht auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Betriebswasserversorgungseinrichtung, dort wo sie vorhanden ist, ist in der Betriebswasserabgabesatzung (BWAS) festgelegt. Hier sind u. a. auch der Grundstücksanschluss, die Zulassung der privaten Betriebswasseranlage sowie der Einsatz von elektronischen Wasserzählern geregelt.

In der Gebührensatzung zur Betriebswasserabgabesatzung (GebS/BWAS) sind die Höhe der Verbrauchsgebühren für Betriebswasser sowie die Grundgebühr für die Wasserzähler festgelegt.