Rechtliche Grundlagen
Die Wassergebühr sowie der Wasserbeitrag sind in der Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Ingolstadt - BGS-WAS festgelegt.
Die Wassergebühren decken die Kosten für die kommunale Wasserversorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für die Aufgaben der Wasserversorgung verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in den Betrieb und Unterhalt der Wasserwerke bzw. des Versorgungsnetzes investiert. Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.