Sie wollen keine Funkübertragung?
In diesem Fall, müssen Sie frist- und formgerecht Widerspruch einlegen. Wir deaktivieren daraufhin das Funkmodul, der elektronische Wasserzähler bleibt. Sie müssen dann Ihre Verbrauchsdaten wieder selber melden bzw. von uns ablesen lassen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen eine Datenübertragung per Funk und die Erhebung und Speicherung der Daten im Wasserzähler Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsrecht ist jedoch ausgeschlossen, soweit mehrere Einheiten (z.B. Dreifamilienhaus und größer) einen gemeinsamen Wasserzähler haben.
Widerspruch einlegen
Ihren Widerspruch reichen Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Erhalt unseres Hinweisschreibens zum Widerspruchsrecht schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zulässigen Form bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben AöR, Hindemithstraße 30, 85057 Ingolstadt, ein.
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Die Frist ist eine gesetzlich festgelegte Ausschlussfrist, d.h. verspätet eingereichte Widersprüche entfalten keine rechtliche Wirkung.
Wir hoffen jedoch, dass Sie die Vorteile eines elektronischen Wasserzählers vollumfänglich für sich nutzen wollen. Sie tragen damit auch dazu bei, die einwandfreie Qualität der Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet sicher zu stellen.