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Während des Baumaßnahme - Bauwasserhaltung

Für die Durchführungszeit der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, ob Grundwasser in der Baugrube anstehen wird. Die Ableitung dieses "Bauwassers" verursacht einen finanziellen und technischen Aufwand, welcher schon in der Bauplanung berücksichtigt werden muss. So können wirtschaftliche und ökologische Lösungen gefunden werden.

Was ist Bauwasser

Bauwasser ist in Baugruben anstehendes Grundwasser, welches abgeleitet werden muss. Die Bauwasserhaltung bedeutet somit einen Eingriff in die Grundwasservorräte und somit in unsere Trinkwasserversorgung.

Möglichkeiten der Bauwasserhaltung

Versickerung

Das entnommene Grundwasser wird über eine Sickeranlage (z. B. Geländemulde oder Sickerschacht) direkt wieder ins Grundwasser eingeleitet. Die Versickerung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht der Ableitung in ein Oberflächengewässer vorzuziehen.

Ableitung in ein Oberflächengewässer

Die kostengünstigste Lösung kann die Ableitung des Bauwassers in das nächstgelegene Gewässer darstellen, sofern ein aufnahmefähiger Vorfluter zur Verfügung steht.

Wasserdichte Baugrubenumschließung

Bestehend aus einer Spundwand, die schlagend oder vibrierend eingerammt oder hydraulisch eingepresst wird. Die Spundwände sind bis zu den grundwasserstauenden Schichten einzubringen.

Höhenfestsetzung des Gebäudes

Gestiegene Ansprüche an moderne und barrierefreie Bauwerke sowie hohe Grundstückspreise zwingen heutzutage zur optimalen Ausnutzung der Grundstücksfläche. Prüfen Sie die Möglichkeiten innerhalb des Bebauungsplanes das Bauwerk höher anzuordnen. Eine Anhebung des Gebäudes um 2 bis 3 Stufen kann bereits den Keller aus kritischen Grundwasserbereichen befreien.

Bauzeitliche Variante

Grundwasserstände unterliegen naturbedingten Schwankungen. In der Regel ist ab dem Spätsommer bis Winteranfang mit einem niedrigen Grundwasserniveau zu rechnen. Die Schwankungen zwischen den niederschlagsreichen Frühjahren und einem trockenen Herbst können oftmals bis zu rd. 1 Meter betragen. Weitere Informationen zu den Grundwasserständen finden Sie unter dem Navigationspunkt Grundwasserportal.

Bauen ohne Keller

Eventuell kann es auch langfristig gesehen wirtschaftlicher sein, das Gebäude ohne Keller auszustatten.

Ableitung in die öffentliche Kanalisation

Das geförderte Grundwasser kann im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.

Ableitung in die Kanalisation - Vorgaben und Kosten

Wenn keine Alternativen gefunden werden, kann das geförderte Grundwasser im Ausnahmefall in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Hierzu sind vorab mit uns die hydraulischen Randbedingungen und ggf. die Einleitungsstelle abzuklären. Zur Vorklärung darf das Bauwasser nur über ein eigens eingerichtetes Absetzbecken der Kanalisation zugeleitet werden. Die eingeleiteten Wassermengen sind über entsprechende Zählereinrichtungen (Wasserzähler, Umrechnung der Pumpleistung oder Einsatz eines Messwehres) zu dokumentieren.

Für die Ableitung des Grundwassers aus Bauwasserhaltungen in die öffentliche Kanalisation wird eine Gebühr erhoben.

Grundwasserentnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung und sind daher beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt vorher zu beantragen. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Grundwasserabsenkung finden Sie auf den Internetseiten des Umweltamtes.

Kanalnetze haben die Funktion anfallendes Schmutz- und Regenwasser zur Kläranlage bzw. zum Gewässer abzuleiten. Jede Vermischung des Abwassers mit anderen Stoffen sowie mit sauberem Wasser (Grundwasser) ist im Sinne des Gewässerschutzes zu vermeiden. Zudem ist es ein beträchtlicher Kostenfaktor. Fremdwasser, also hier das Bauwasser, nimmt nicht nur einen Teil der Abflusskapazitäten der Kanäle in Anspruch, sondern erhöht auch den Energieverbrauch der Pumpwerke. Wesentlicher Kostenfaktor ist aber die verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage.