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Was bedeutet das für den Bauherren?

Sobald wir ein zentrales Versorgungsnetz für Betriebswasser herstellen, bekommt dort jedes Grundstück zwei Hausanschlüsse, einen für Trink- und einen für Betriebswasser.

Die Anschlüsse sind nun, wie die zweite Hausinstallation für Betriebswasser, verpflichtend. Es gilt ein „Anschluss- und Benutzungszwang“ für Gebiete mit einer zentralen Betriebswasserversorgung. Damit tragen Sie einen wesentlichen Teil zur nachhaltigen Schonung unserer Trinkwasserressourcen bei.

Neben der Investition, die Sie tätigen müssen und dem ökologischen Beitrag, bekommen Sie automatisch folgende Förderungen:

  • geförderter und damit reduzierter Preis für Betriebswasser
  • kostenfreie Einleitung des Betriebswassers in den Kanal (Schmutzwassergebühren werden derzeit nicht berechnet)
  • Zudem sparen Sie Trinkwasser und haben damit weniger Trinkwassergebühren und Schmutzwassergebühren.

Damit lohnt sich ihre Investition auch monetär. Je nach Höhe ihrer Investition in ein zweites Installationssystem, hat sich diese nach geschätzt 7 Jahren ausgeglichen (Erfahrungswerte von 10/2019) .