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Trinkwasserbehälter Im Wasserwerk
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14.07.2020

Mehrwertsteuersenkung auch bei der Wasserversorgung

Kommunalbetriebe rechnen Senkung von 7 auf 5 Prozent automatisch an

Auch für die Trinkwasserpreise der Wasserversorgung der Kommunalbetriebe gilt die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung. In der Zeit vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 fallen anstatt 7 Prozent noch 5 Prozent Umsatzsteuer auf die Trinkwasserpreise an. Dies geben die Kommunalbetriebe vollständig weiter. Sie rechnen in der Abrechnung automatisch die unterschiedlichen Steuersätze an. Der Verbraucher muss sich hier nicht kümmern.

Für den Stichtag 01. Juli rechnen die Kommunalbetriebe den Wasserverbrauch hoch. Auch gibt es die Möglichkeit, die Zählerstände bei Bedarf den Kommunalbetrieben unter service@in-kb.de oder 0841/305-33 34 zu melden. In der Verbrauchsabrechnung im Oktober 2020 sind dann zwei Wassermengen einmal vom 01.10.2019 bis zum 30.06.2020 und einmal vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätze ausgewiesen.

Bitte ändern Sie ihre monatlichen Überweisungen und Abschlagszahlungen nicht ohne Rücksprache mit uns unter oben genannten Kontaktdaten.

Bei den anderen Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Abfall und Straßenreinigung fällt keine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer an.