Mindestbehälterkapazität - welche Tonne ist Pflicht und welche ist frei?
Sie benötigen mindestens 15 Liter Restmüllvolumen für jeden Bewohner auf dem Grundstück. Diese sogenannte Mindestbehälterkapazität ist vorgegeben. Die Größe der Restmülltonne bestimmt die Höhe der Abfallgebühr. Deshalb bieten wir in diesem Bereich auch die größte Tonnenvielfalt an.
Die Papier- und Biotonne stellen wir bis zu einer gewissen Größe ohne weitere Kosten zur Verfügung. So können z. B. zur kleinsten Restmülltonne (60 Liter) jederzeit eine Bio- und Papiertonne mit 240 Liter Fassungsvermögen - oder aber auch kleiner - bestellt werden.
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die entsprechend der Personenzahl vorgegebenen Mindestgrößen für die Restmülltonne und die entsprechenden kostenfreien Maximalgrößen der Papier- und Biotonne. Natürlich können Sie auch kleinere Papier- oder Biotonnen und größer Restmülltonnen bestellen.
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Restmülltonne |
kostenfreie Biotonne (Maximalgröße) |
kostenfreie Papiertonne (Maximalgröße) |
| 60 Liter - bis max. 4 Personen | maximal 1x 240 Liter | maximal 1x 240 Liter |
| 90 Liter - bis max. 6 Personen | maximal 1x 240 Liter | maximal 1x 240 Liter |
| 120 Liter - bis max. 8 Personen | maximal 2 x 240 Liter | maximal 2 x 240 Liter |
| 240 Liter - bis max. 16 Personen | maximal 2 x 240 Liter | maximal 2 x 240 Liter |
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1.100 Liter - bis max. 73 Personen
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240 Liter n. Bedarf
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2 x 1.100 Liter
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