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Gebühren in der Übersicht

Nachfolgend finden Sie die Gebühren für die Ver- und Entsorgung der Kommunalbetriebe in der Übersicht. 

Wasserversorgung

Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.

Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.

Verbrauchsgebühr Wasser          

Gebühr bis 30.09.2022
neue Gebühr ab 01.10.2022
1,26 €/m³ netto 1,39 €/m³ netto

1,35 €/m³ brutto 
(inkl. 7 % USt.)   

1,49 €/m³ brutto
(inkl. 7 % USt.)

 

               

Grundgebühr Wasser pro Jahr

Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7 Prozent an.

Wasserzähler
mit Nenndurchfluss (Qn)
mit Dauerdurchfluss (Q3)
(jeweils bis einschließlich)

Grundgebühr
je Jahr
bis 30.09.2022

neue Grundgebühr
je Jahr
ab 01.10.2022

Qn: 2,5 m³/h
Q3: 4 m³/h

52,88 € netto
56,58 € brutto

58,34 € netto
62,42 € brutto

Qn: 6 m³/h
Q3:10 m³h

79,40 € netto
84,96 brutto
87,60 € netto
93,73 € brutto

Qn: 10 m³/h
Q3: 16 m³/h

95,19 € netto
101,85 brutto
105,02 € netto
112,37 € brutto

Qn: 15 m³/h
Q3: 24 m³/h
105,77 € netto
113,17 € brutto
116,70 € netto
124,87 € brutto

Qn: 40 m³/h
Q3: 64 m³/h

264,58 € netto
283,10 brutto
291,91 € netto
312,34 € brutto

Qn: 60 m³/h
Q3: 100 m³/h

528,84 € netto
565,86 € brutto
583,47 € netto
624,31 € brutto

Qn: 150 m³/h
Q3: 250 m³/h

1.718,73 € netto
1.839,04 brutto
1.896,27 € netto
2.029,01 € brutto

Qn > 150 m³/h
Q3 > 250 m³

3.040,83 € netto
3.253,69 € brutto
3.354,95 € netto
3.589,80 € brutto

 
               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge.

Entwässerung

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Gebühr bis 30.09.2022

neue Gebühr ab 01.10.2022

1,60 € je m³  Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

1,69 € je m³ Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

 

               

Niederschlagswassergebühr

Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an. 

 Gebühr bis 30.09.2022

neue Gebühr ab 01.10.2022

0,61 € je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

0,67 € je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

 

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.

Abfallentsorgung

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Restmüll Tonnengröße
(Volumen)


je Monat

 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

11,22 €

134,64 €

90 Liter

19,14 €

229,68 €

120 Liter

24,56 €

294,72 €

240 Liter

46,26 €

555,12 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €


Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße
(Volumen in Liter)

je Monat

je Jahr

60 Liter

10,85 €

130,20 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

8,36 €

100,32 €

90 Liter

16,28 €

195,36 €

120 Liter

21,70 €

260,40 €

240 Liter

43,40 €

520,80 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfallwirtschaft, Gebühren

Straßenreinigung

Straßenreinigungsgebühren

Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an. 

Reinigungs-
klasse (RK)

Gebühr je Jahr

Art

Reinigungs-
häufigkeit

I

bis 30.09.22: 2,78 €/Meter
ab 01.10.2022: 3,30 €/Meter

Verkehrs-
straßen

1 x /Woche

II

bis 30.09.22: 5,56 €/Meter
ab 01.10.2022: 6,60 €/Meter

Hauptverkehrs-
straßen

2 x /Woche

II G
(mit Gehweg)

bis 30.09.22: 10,02 €/Meter
ab 01.10.22: 11,90 €/Meter

Innenstadt

2 x /Woche

IV G
(mit Gehweg)

 bis 30.09.22: 20,04 €/Meter
ab 01.10.22: 23,80 €/Meter

Innenstadt

4 x /Woche

VI G
(mit Gehweg)

bis 30.09.22: 30,06 €/Meter
ab 01.10.22: 35,70 €/Meter

Innenstadt

6 x /Woche

               

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.

Ansprechpartner

(Innenstadt)
Mauthstraße 4
D - 85049 Ingolstadt
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Telefon: 0841/ 305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
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