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Betriebswasser, Lepsinger Quellen
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100 € für einen Gartenbrunnen - Förderprogramm der Betriebswassernutzung

Überall da, wo Betriebswasser eingesetzt werden kann, muss kein Trinkwasser fließen. Hier wird unser wertvoller Trinkwasserschatz in der Tiefe nicht verbraucht. Das ist uns so wichtig, dass wir den Einsatz von Betriebswasser in Ingolstadt mit Fördermitteln unterstützen. Wie genau, erfahren Sie nachfolgend.

Die Förderungen in der Übersicht

Wir geben Ihnen für den Bau ihres Gartenbrunnens 100 €. Für den Bau einer Zisterne unterstützen wir Sie mit 100 € je Kubikmeter Behältervolumen. Das Förderprogramm finden Sie hier.

Wenn Sie das Wasser nicht nur zum Garten gießen verwenden, sondern z. B. auch für die Toilettenspülung, geben wir Ihnen einen Zuschuss für das eingesparte Trinkwasser. Die Abwassergebühr für das Betriebswasser schenken wir Ihnen. Die in dem Förderprogramm erwähnten 20 Prozent stellen wir derzeit nicht in Rechnung.

Bei der Nutzung von Regenwasser aus Zisternen sparen Sie sich die Trinkwassergebühr. Und die Abwassergebühr für das Betriebswasser schenken wir Ihnen auch hier.

Wenn Sie Betriebswasser im Unternehmen nutzen, erhalten Sie die gleichen Förderungen.

Sie entsiegeln eine Fläche auf ihrem Grundstück? Ab 01. Januar 2024 fördern wir diese Maßnahmen. Das Antragsformular und alles Weitere finden Sie hier.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie all unsere Betriebswasser-Fördermittel in Kürze aufgelistet.

Was fördern wir?

Was bekommen Sie und
was sparen Sie?

Was müssen Sie tun?

Gartenbrunnen
Neubau


einmalig 100 € für den Bau des Brunnens

Antrag stellen bis spätestens 1 Jahr nach dem Bau (Rechnungsdatum)

Betriebs­wasser aus dem Garten­­brunnen für die Toiletten­spülung/ Waschmaschine/ betriebliche Nutzung

einmalig 5 €/m³ für das im Jahresdurchschnitt eingesparte Trinkwasser (bei privaten Anlagen pauschalierte Berechnung der eingesparten Wassermenge; Unternehmen und Wohnanlagen nach tatsächlicher Einsparung)

keine Abwassergebühr für die Einleitung des Betriebswasser

indirekt: Einsparung der Trink- und Abwassergebühr für das nicht benötigte Trinkwasser

Antrag stellen bis spätestens 1 Jahr nach dem Bau der Anlage (Rechnungsdatum)

Nachweis über die Betriebssicherheit der Anlage einreichen

Zisterne
Neubau

einmalig 100 €/m³ Behältervolumen für den Bau der Zisterne (maximal 1.000 €)

Antrag stellen bis spätestens 1 Jahr nach dem Bau (Rechnungsdatum)

Regenwasser aus der Zisterne für die Toiletten­spülung und/oder Wasch­maschine und die betriebliche Nutzung

keine Abwasser­gebühr für die Menge an Betriebswasser

Einsparung bei der Niederschlags­wassergebühr

indirekt: Einsparung der Trink- und Abwasser­gebühr für das nicht benötigte Trinkwasser

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zur Nutzung von Niederschlagswasser zu.

Im industriellen Bereich/ größere Wohnanlagen

Förderungen wie oben

Bitte stimmen Sie sich vorab mit uns ab. Wir beraten Sie gerne.

Anträge wie oben

technische Beschreibung der Anlage mit einreichen

die Menge an eingesparten Trinkwasser bestimmen (Vergleich Verbrauch vorher / nachher)

Zentrale Betriebs­wasser­versorgung Etting "Am Westerberg" und
"Am Steinbuckl"






Sie bekommen von uns das  Betriebs­wasser zu reduzierten Gebühren ins Haus geliefert.

Kostenfreie Einleitung des Betriebs­wassers  in den Kanal.

Sie müssen in jedem Fall eine 2. Haus­installation einbauen.

Mit Antrag auf den Betriebs­wasser­anschluss (www.swi-netze.de) läuft alles automatisch.

Entsiegelungsmaßnahmen
Die Förderung wird aktuell vorbereitet.

Wer bekommt die Förderung und wer nicht? - Voraussetzung

Wir fördern im Privat- und gewerblichen Bereich. Dabei gelten folgende Ausnahmen und Regelungen:

  • Bereits bestehende Anlagen und öffentliche Einrichtungen fördern wir nicht.
  • Es wird nur ein Brunnen pro Grundstück gefördert.

Die ausführlichen Regelungen finden Sie im Förderprogramm.

Wie bekommen Sie die Förderung? - Antrag

Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie spätestens 12 Monate nach Rechnungsstellung für ihre Anlage nachfolgende Unterlagen bei uns einreichen:

  • Zuschussantrag mit der Angabe der Arten der Wasserverwendung 
  • Rechnung der zur Ausführung der Maßnahme benötigten Sachmittel 
  • Bei Installationsarbeiten im Haus: Nachweis über die Betriebssicherheit der Anlage (erhalten Sie von ihrem Installateur)
  • Bei Pächtern/Mietern: Einverständniserklärung des Eigentümers (Seite 2 des Antrages)
  • Bei Betrieben und größeren Wohnanlagen (Eigentümer): die technische Beschreibung des Vorhabens

Anlagen, die vor dem 01. Januar 2020 in Betrieb gingen, werden nach den alten Fördersätzen bezuschusst (50 % der jetzigen Fördersumme).

Lohnt sich das für Sie?

Für unsere Trinkwasserressourcen lohnt sich jeder nicht verbrauchte Liter. Die Nutzung von Betriebswasser für die Toilettenspülung und ggf. für die Waschmaschine kostet Sie aber auch Geld.

Ob es sich für Sie lohnt, können Sie mit der nachfolgenden Tabelle besser einschätzen. Hier zeigen wir Ihnen als Privatperson anhand pauschalisierten Wasserverbrauchs, was Sie von uns an Fördergelder bekommen und was Sie an Gebühren einsparen. Was Sie dann tatsächlich einsparen, hängt wesentlich von ihrem tatsächlichen, täglichen Wasserverbrauch ab.

Personen im Haushalt

2 3 4 5
jährlicher Wasser­­verbrauch
(120 Liter/ Person/Tag)

87,60 m³ 131,40 m³ 175,20 m³ 219,00 m³
jährlicher Betriebs­wasserverbrauch
(= 40 % des Wasser­­verbrauchs)

35,04 m³ 52,56 m³ 70,08 m³ 87,60 m³
einmaliger Zuschuss
(5 € je m³ eingesparten Trinkwassers = m³ Betriebswasser)

175,20 € 262,80 € 350,40 € 438,00 €

jährliche Gebühren­einsparung Trink- und Abwasser
(Trinkwasser­­gebühr 1,35 €/m³ inkl. USt.)
(Schmutz­wasser­gebühr 1,60 €/m³)

103,36 € 155,06 € 206,74 € 258,42 €