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Bauen im Grundwasser

Zum Schutz eines Bauwerks gegen eindringendes unterirdisches Wasser ist die Kenntnis der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse unverzichtbar.

Werden Bemessungsabstände zum Grundwasser oder Abdichtung gemäß den örtlichen Verhältnissen nicht sachgerecht vorgenommen und dringt Wasser in den Keller des Bauwerks ein, sind nachträglich vorzunehmende Maßnahmen sowohl technisch schwierig als auch sehr kostenintensiv.

Nur durch eine vorausschauende Bauplanung können unangenehme Überraschungen vermieden und individuelle und wirtschaftliche Lösungen gefunden werden.

Grundwasserauskünfte

Grundwasserauskünfte werden erteilt durch:
Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Hindemithstraße 30, 85057 Ingolstadt
Gebäude A, Zimmer 204
Tel.: 0841/305-3621 oder -3620
Fax.: 0841/305-3609
E-Mail: entwaesserung@in-kb.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8:00 bis 12:00
Di, Do: 13:30 bis 16:00

Anträge und Bearbeitungszeit:
Die Anträge sind formlos per E-Mai oder Fax zu stellen.
Ihre Anfrage wird von uns innerhalb einer Bearbeitungszeit von bis zu 5 Arbeitstagen, bei umfangreichen Abfragen bis zu 10 Arbeitstagen, bearbeitet. Sie bekommen anschließend einen Gebührenbescheid mit Belegnummer und Kassenzeichen zugesandt.

Gebühren (nach Tarifgruppe 02 der Anlage zu § 2 der Kostensatzung INKB)

Tarif-Nr. 020

Auskunft über Daten zum Grundwasser z.B. Auszüge aus Grundwassergleichenkarten, Flurabstandskarten, Grundwasserganglinie (graphische Darstellung oder Rohdaten oder Lastfallauszüge aus Grundwassermodellen)

Auskunftspauschale
37,50 €

Tarif-Nr.
021

Geologisches Bohrprofil / Schichtenverzeichnis nach DIN

je Profil 65,00 €

Tarif-Nr.
022

Umfangreiche, über Tarif Nr. 020 hinausgehende Auskünfte wie Auswertungen oder Darstellungen, Begutachtungen, Stellungnahmen. Gebühr nach Zeitaufwand

je Stunde
72,00 €

Auskünfte zu den mittleren (MW) und mittleren höchsten (MHGW) Grundwasserstände erhalten Sie ab sofort gebührenfrei im Internet im digitalen Kartenviewer der INKB.

Grundwasserstandsaufzeichnungen

Die Kenntnis des Grundwasserstandes über einen langfristigen Beobachtungszeitraum ist für jeden Bauherrn, insbesondere beim Bau von Kellergeschossen und Tiefgaragen, äußerst wichtig. Bei der Planung und Ausführung von allen Bauvorhaben ist es unerlässlich zu wissen, wie hoch das Grundwasser maximal unter Gelände ansteigen kann, um entsprechend geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes gegen drückendes Grundwasser ergreifen zu können.

Eine erste Vorabschätzung ergibt sich z. B. bei Betrachtung der Abstände des Grundwasser von der Erdoberfläche über die Karte mit den mittleren höchsten Grundwasserflurabständen.

Zusätzlich unterhalten die Ingolstädter Kommunalbetriebe ein Messstellennetz von rd. 150 Messpegeln, mit dessen Hilfe zum Teil seit mehreren Jahrzehnten Aufzeichnungen vorgenommen werden. Anhand dieser Messreihen können Aussagen über den aktuellen und den höchsten gemessenen Grundwasserstand (HGW) getroffen werden. Nur die Kenntnis dieser langjährigen Messergebnisse hilft, teure Fehleinschätzungen zu vermeiden. Für besondere Extremsituationen wie Hochwasser oder Starkniederschläge stehen Karten aus dem Grundwassermodell Ingolstadt zur Verfügung.

Daten und Auskünfte über den Baugrund kann jeder Bauherr gegen eine geringe Schutzgebühr bei uns anfordern. Die Grundwasserstände (Angaben nur in müNN.) werden innerhalb eines geographischen Informationssystems aufbereitet und in aussagekräftiger Form z. B. als Grundwasserganglinien oder als Grundwasserhöhenlinienkarte für Planer, Bauherrn, Gutachter und für sonstige wasserwirtschaftliche Belange zur Verfügung gestellt.

Präventivmaßnahme beim Bauen im Grundwasser

Der wichtigste Schritt bei der Abdichtungsplanung ist die Ermittlung der Auswirkung des Grundwassers auf den Baukörper (Beanspruchung durch das Grundwasser). Die fachgerechte Planung und Ausführung beim „Bauen im Grundwasser“ ist von besonderer Bedeutung, da nachträgliche Sanierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Kellersohle technisch sehr aufwendig sind und somit die Herstellungskosten des gesamten Kellers bei weitem überschreiten können. Bei Neubauten und insbesondere größeren Projekten ist daher anzuraten, eine fachgerechte und firmenunabhängige Beratung bzw. Planung in Anspruch zu nehmen.

Im Vorfeld von Bauwerksplanungen empfiehlt es sich besonders einen Blick auf die Grundwasserflurabstände mit seinen besonders hohen Grundwasserabständen zu werfen. In Gebieten in denen bereits Grundwasserflurabstände von 0,5 – 2,5 m ausgewiesen werden, ist bereits auf eine ausreichende Bauwerksgründung und wasserdichte Ausbildung der Untergeschosse (weiße Wanne) zu achten.

Beanspruchung des Bauwerkes durch das Grundwasser

Wird der Keller als sogenannte weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt, dann sind zwar i. d. R. keine weiteren Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung notwendig. Jedoch ist es besonders im Hinblick auf alle Kelleröffnungen wichtig zu wissen, wie hoch das Grundwasser maximal in den Baukörper eingreift. Eine Beanspruchung durch drückendes Grundwasser liegt vor, sofern der höchste in der Vergangenheit gemessene Grundwasserstand (HGW) den Bereich der Kellerkonstruktion tangiert (siehe Abb.).

 Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich besondere Vorsorge zu treffen:

  • Öffnungen in der Kellerumfassung (Fenster, Treppen und sonstige Bauwerksöffnungen), deren Brüstung unter dem HGW liegen, wasserdicht umschlossen ausbilden (siehe Abb.).
  • Tiefliegende Türen und Fensteröffnungen unter dem HGW ggf. druckwasserdicht ausbilden.
  • Bauwerksabdichtungen mindestens über den HGW, ggf. bis über Gelände legen.
  • Auf Rückstausicherungen (Kanal) mittels Hebeanlage achten.
  • Auftriebssicherheit der Gebäude durch geeignete Maßnahmen (z. B. Plattenüberstand) sicherstellen

Bemessungswasserstand

Besondere Naturereignisse wie extreme Hochwässer verbunden mit einem zeitgleichen Auftreten von starken Niederschlägen können die Grundwasserstände noch über die höchsten gemessenen Grundwasserstände ansteigen lassen.

Jedem Bauwerk sollte daher ein Bemessungswasserstand zugeordnet werden, wenn davon auszugehen ist, dass das Gebäude stets innerhalb eines bestimmten Grundwasserstandes zum Liegen kommt. Der Bemessungswasserstand findet Anwendung in zahlreichen Nachweisen im Zusammenhang mit Auftriebssicherheit, Wasserdichtheit und Dimensionierungen von Bauwerken.

Für Festlegung eines sogenannten Bemessungswasserstands gibt es in Ingolstadt derzeit noch keine einheitliche Grundlage.

Es wird empfohlen über eine Grundwasserauskunft die höchsten gemessenen bzw. im Rahmen des Grundwassermodells simulierten Maximalwasserstände anzufragen. Zu den maximalen Grundwasserständen sind dann entsprechende Sicherheitszuschläge durchzuführen (siehe Abb.), welche sich nach den gemessenen Zeiträumen unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeiten (u. A. Höhenlage und Entfernung zum Vorfluter) richten.

Ableitung des Grundwassers aus Bauwasserhaltungen

Die Bauwasserhaltung verursacht einen finanziellen und technischen Aufwand, welcher schon in der Bauplanung berücksichtigt werden muss. Zum Beispiel fallen für die Ableitung des Grundwassers aus  Bauwasserhaltung in die öffentliche Kanalisation zusätzliche Einleitungsgebühren an. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Maßnahmen wie sich Kosten auch im Sinne des Gewässerschutzes einsparen lassen.

Die Grundwasserverhältnisse in Ingolstadt damals und heute

Ingolstadt wurde im 8. Jahrhundert nördlich der Donau auf der quartären Hochterrasse gegründet. Die Donauebene mit ihren eiszeitlichen Schotterfluren war hingegen lange Zeit eine breite Flusslandschaft mit einem weitverzweigten und wechselnden Geflecht von Flussarmen, Wasserläufen und ausgedehnten Sumpfbereichen (siehe Karte). Die Unbeständigkeit des Flusses bei dauernden Hochwassergefahren bedeuteten für die frühere Besiedelung eine ständige Gefahr. Erst nach den Donauregulierungen im 13. und im 18. Jahrhundert und später durch den Bau von Hochwasserdämmen entstanden weitere stadtnahe Bebauungen südlich der Donau.

Während Donauanlieger vor unmittelbaren Überschwemmungen geschützt werden, existieren vorwiegend in den südlichen Stadtteilen Gebiete mit geringen Grundwasserflurabständen (Abstand vom Gelände bis zum Grundwasser). Schätzungsweise rd. 15 – 20% der bestehenden Ingolstädter Bebauungen liegen mit ihrem Kellergeschoss permanent im Bereich des mittleren Grundwasserhorizontes. Damit wird in den südlichen Stadtteilen der Stadt Ingolstadt in vielen Bereichen das Grundwasser schon etwa bei 2 m oder sogar noch näher unter Gelände angetroffen. Trotz Bau der Staustufen, beeinflussen weiterhin die Wasserführungen der Fließgewässer – im Süden besonders die Donau und Sandrach – den Grundwasserspiegel, dessen Schwankungen (siehe Karte) zum Teil 1,5 – 2 m, bei Hochwasser bis zu 3 m, betragen können.

Aber auch in Teilbereichen nördlich der Donau wie z. B. in Etting oder nördlich Gerolfing, wo zum Teil mit geringmächtigen sandigen Schichten oberhalb undurchlässiger Bodenhorizonte zu rechnen ist,  kann es nach Niederschlägen verstärkt zur Ausbildung von stauendem Sickerwasser und Schichtwasser kommen.

Ansprechpartner

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
Karte anzeigen

Telefon: 0841/305- 3621
Fax: 0841/305- 3609
entwaesserung@in-kb.de
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