Elektronische Wasserzähler
Wir führen elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung ein. Das erspart Ihnen den jährlichen Ablesetermin und unterstützt uns im reibungslosen Betrieb Ihrer Wasserversorgung. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend.
Wann bekommen Sie den elektronischen Wasserzähler?
Sobald bei einem Wasserzähler die Eichfrist abgelaufen ist, bei einem Kaltwasserzähler in der Regel nach 6 Jahren und bei einem Warmwasserzähler nach 5 Jahren, muss dieser gegen einen neuen, geeichten Zähler ausgetauscht werden. Diesen regulären Wechsel nutzen wir und bauen dann automatisch den elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul ein.
Circa drei Wochen vorher schreiben wir Sie mit einem Vorschlag zur Terminvereinbarung und den Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht zur Funkauslesung an.
Für den Austausch muss die von uns beauftragte Firma in Ihre Wohnung. Der Austausch dauert in der Regel eine halbe Stunde.
Warum elektronische Wasserzähler?
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um dieses zu schützen, garantieren wir die Qualität der Trinkwasserversorgung bis zu ihrer Wasseruhr. Dafür benötigen wir ein Versorgungsnetz auf dem neuesten technischen Stand. Wir haben uns daher entschieden, wie andere Wasserversorger auch, nur noch elektronische Wasserzähler einzubauen.
Die elektronischen Wasserzähler bieten Vorteile für Sie als Verbraucher und für uns als Wasserversorger.
- Sie müssen zukünftig nicht zu Hause sein für den Wasserzählerableser bzw. den Zählerstand auch nicht mehr selbst melden.
- Ablesefehler werden vermieden
- Sie bekommen eine Abrechnung aufgrund Ihres tatsächlichen Verbrauchs.
Für uns als Wasserversorger bringt die Fernauslesung erhebliche Organisationserleichterung und auch Organisationssicherheit bei der Ablesung und Abrechnung unserer 27.000 Zähler. Es spart Zeit und somit auch Kosten, welche wiederum den Wassergebühren zugutekommen.
Wie funktioniert die Funkauslesung?
Im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung im Herbst lesen wir regulär die Verbrauchsdaten über das verschlüsselte Funksignal außerhalb des Gebäudes aus. Sofern die Daten im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Wasserversorgungsanlage erforderlich sind, lesen wir anlassbezogen aus. Andere Zwecke sind rechtlich nicht zulässig.
Die Auslesung der Daten geht nur mit einem speziellen Empfänger. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt ohne den Klarnamen des Anschlussnehmers. Wir identifizieren den Wasseranschluss lediglich über die Zählernummer.
Die Funkübertragung der Zähler umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur
- den momentanen Zählerstand,
- den Stichtagswert sowie
- Alarm- bzw. Fehlermeldungen.
Der Zähler speichert grundsätzlich Tages-, Monats- und Jahreswerte sowie Alarm- und Fehlercodes. Damit können wir im Einzelfall Probleme in der Hausinstallation oder im Wassernetz erkennen und damit beheben.
Anhand der übertragenen Verbrauchsmengen bekommen Sie von uns die Jahresabrechnung nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
Sie wollen keine Funkübertragung?
In diesem Fall, müssen Sie frist- und formgerecht Widerspruch einlegen. Wir deaktivieren daraufhin das Funkmodul, der elektronische Wasserzähler bleibt. Sie müssen dann Ihre Verbrauchsdaten wieder selber melden bzw. von uns ablesen lassen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen eine Datenübertragung per Funk und die Erhebung und Speicherung der Daten im Wasserzähler Widerspruch einzulegen. Das Widerspruchsrecht ist jedoch ausgeschlossen, soweit mehrere Einheiten (z.B. Dreifamilienhaus und größer) einen gemeinsamen Wasserzähler haben.
Widerspruch einlegen
Ihren Widerspruch reichen Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Erhalt unseres Hinweisschreibens zum Widerspruchsrecht schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zulässigen Form bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben AöR, Hindemithstraße 30, 85057 Ingolstadt, ein.
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Die Frist ist eine gesetzlich festgelegte Ausschlussfrist, d.h. verspätet eingereichte Widersprüche entfalten keine rechtliche Wirkung.
Wir hoffen jedoch, dass Sie die Vorteile eines elektronischen Wasserzählers vollumfänglich für sich nutzen wollen. Sie tragen damit auch dazu bei, die einwandfreie Qualität der Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet sicher zu stellen.
Bedienungsanleitung
Nachfolgend finden Sie eine Kurzanleitung zur Bedienung des elektronischen Wasserzählers.
1. Öffnen Sie den Deckel des Wasserzählers. Danach erfolgt ein Funktionstest, indem alle Symbole kurzzeitig aufblinken. Bitte warten Sie anschließend 10 Sekunden bis die Anzeige entsperrt ist.
2. Zu Beginn sehen Sie im Menü 01 den aktuellen Zählerstand. Durch Berühren des optischen Tasters können Sie nun zu den einzelnen Menüpunkten wechseln.
3. Sofern Sie alle Daten ausgelesen haben, schließen Sie den Deckel wieder. Die Anzeige erlischt automatisch nach wenigen Minuten.
Bitte achten Sie während der Bedienung auf ausreichend Helligkeit, da der optische Taster auf Licht reagiert.
Die gesamte Anleitung und weitere Erläuterungen zur Bedienung des Zählers finden Sie nachfolgend
Häufig Nachgefragt
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Wasserzähler finden Sie nachfolgend.
Kann ich auch einen mechanischen Wasserzähler bekommen? |
Nein, wir verbauen nur noch elektronische Wasserzähler mit Funkmodul. Sollten Sie die Funkübertragung nicht wünschen, müssen Sie Widerspruch einlegen. Das Funkmodul wird dann deaktiviert. |
Welche Daten speichert der elektronische Wasserzähler? |
Der Zähler speichert Tages-, Monats- und Jahreswerte sowie Alarm- und Fehlercodes. Damit können im Einzelfall Probleme in der Hausinstallation oder im Wassernetz erkannt und behoben werden. Per Funk wird jedoch lediglich der aktuelle Zählerstand, der Stichtagswert sowie Alarm- und Fehlermeldungen übertragen |
Wie und wie oft werden meine Daten ausgelesen? |
Die Auslesung geschieht turnusmäßig, in der Regel einmal jährlich, für die Abrechnung oder Zwischenabrechnung. Sofern die Daten im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Wasserversorgungsanlage erforderlich sind, lesen wir anlassbezogen aus. Andere Zwecke sind rechtlich nicht zulässig. Die Daten werden verschlüsselt ohne Klarnamen an unsere speziellen Empfänger übertragen. |
Was passiert mit den ausgelesenen Daten? |
Die Durchflussmenge, also der Wasserverbrauch, wird wie bisher auch bei uns im System gespeichert und als Grundlage der Abrechnung verwendet. Die ausgelesenen Daten löschen wir, soweit wir sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigen, spätestens aber fünf Jahre nach ihrer Auslesung. |
Kostet der Austausch etwas? |
Der Einbau des elektronischen Wasserzählers ist kostenfrei. |
Wie oft muss der Wasserzähler ausgetauscht werden? |
Der elektronische Wasserzähler wird im Gegensatz zum mechanischen Zähler (Austausch nach 6 Jahren), nach 12 Jahren ausgetauscht. |
Braucht der Zähler Strom? |
Der Zähler selber ist mit einer Batterie ausgestattet, welcher laut Herstellerangaben bis zu 15 Jahre hält. |
Wie ist die Belastung mit Elektrosmog? |
Die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung ist nach Feststellung der fachlich zuständigen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Umwelt und Verbraucherschutz gesundheitlich unbedenklich. |
Muss ich meinen Wasserverbrauch zur Abrechnung noch melden? |
Sofern Sie einen elektronischen Wasserzähler haben, müssen Sie diesen nicht mehr selber auslesen bzw. auslesen lassen. Den Wasserverbrauch müssen Sie auch nicht aktiv melden. Für die Verbrauchsabrechnung lesen wir die Wassermengen vom Zähler per Funk aus. |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in unserer Wasserabgabesatzung (§19a), der Gemeindeordnung und der Datenschutzgrundverordnung zu finden.