Wasserbeitrag und -gebühren
Gebühren für den Wasserverbrauch
Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an. Vom 01.07. bis 31.12.2020 wird diese aufgrund des Corona-Konjunkturpaketes auf 5% gesenkt. Diese Senkung geben wir komplett an Sie weiter, Sie müssen dafür nichts tun. Wenn Sie wollen, können Sie uns den Zählerstand zum 30.06.2020 melden. Ansonsten rechnen wir den Verbrauch zum Stichtag regulär hoch und hinterlegen die verschiedenen Steuersätze automatisch in ihrer Verbrauchsabrechnung im Oktober.
Verbrauchsgebühr Wasser
netto |
brutto |
brutto |
1,26 €/m³ |
1,35 €/m³ |
1,32 €/m³ |
Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers.
Wasserzähler |
Grundgebühr |
Grundgebühr |
Grundgebühr |
Qn: 2,5 m³/h |
52,88 € | 56,58 € | 55,52 € |
Qn: 6 m³/h |
79,40 € | 84,96 € | 83,37 € |
Qn: 10 m³/h |
95,19 € | 101,85 € | 99,95 € |
Qn: 15 m³/h Q3: 24 m³/h |
105,77 € | 113,17 € | 111,06 € |
Qn: 40 m³/h |
264,58 € | 283,10 € | 277,81 € |
Qn: 60 m³/h |
528,84 € | 565,86 € | 555,28 € |
Qn: 150 m³/h |
1.718,73 € | 1.839,04 € | 1.804,67 € |
Qn > 150 m³/h |
3.040,83 € | 3.253,69 € | 3.192,87 € |
Die Gebühren werden Ihnen nach der Ablesung des Wasserzählers im Herbst mit einem Gebührenbescheid (entspricht einer Endabrechnung) in Rechnung gestellt. Die Abschläge für alle Gebühren werden monatlich erhoben. Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie unter dem Navigationspunkt Abrechnung.
Gebühreneinsparung
Entsprechend Ihrem Wasserverbrauch können Sie die anfallenden Gebühren beeinflussen.
Des Weiteren können Sie uns anzeigen, wenn Sie einen Wasserzähler für Gartengießwasser installiert haben. Für dieses Wasser entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Schmutzwassergebühr. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie hier.
Wasserbeitrag
Für den Bau und den Unterhalt des Wasserversorgungsnetzes und der technischen Anlagen wird ein Wasserbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, welches an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche.
Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind den Kommunalbetrieben zeitnah anzuzeigen (siehe Formular Geschossausbau).
Wasserbeitrag
Beitragssatz (einmalig) |
netto | brutto (inkl. 7 % USt.) |
pro m² Grundstücksfläche | 1,20 €/m² | 1,28 €/m² |
pro m² Geschossfläche | 2,80 €/m² | 3,00 €/m² |
Allgemeine Hintergrundinformationen zu den Beiträge finden Sie unter dem Navigationspunkt Beiträge.
Rechtliche Grundlagen
Die Wassergebühren decken die Kosten für die kommunale Wasserversorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für die Aufgaben der Wasserversorgung verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in den Betrieb und Unterhalt der Wasserwerke bzw. des Versorgungsnetzes investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.
Ansprechpartner
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
Karte anzeigen
Telefon: 0841/305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
D - 85057 Ingolstadt
Karte anzeigen
Telefon: 0841/305-33 70
Fax: 0841/305-3 69
beitrag@in-kb.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Download zum Thema
Gartengießwasser, Antrag auf Genehmigung des Zählers zur Rückerstattung der Schmutzwassergebühren » (PDF, 463 kB)
Geschossausbau, Anzeige » (PDF, 281 kB)
Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Ingolstadt - BGS/WAS » (PDF, 162 kB)
Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge (Kanal/Wasser), Antrag » (PDF, 1,2 MB)
Verwandte Seiten
Abrechnung »
Gebührenbescheid, Zahlungsmöglichkeiten
Beiträge »
Kanal- und Wasserbeitrag