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Gewerbliche und industrielle Abwässer

enthalten oftmals komplexe Inhaltsstoffe. Die Einleitung dieser Abwässer in die Kanalisation darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, der Überprüfung und den Einleitungsbedingungen für Abwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbliche und industrielle Abwässer enthalten oftmals komplexe Inhaltsstoffe, die nicht ins Kanalsystem und in die Kläranlage gelangen dürfen. Sie werden in den Kläranlagen häufig nicht oder nur unzureichend abgebaut. Verschiedene Inhaltsstoffe können von ihrer Beschaffenheit in Einzelfällen auch als gefährlich eingestuft werden.

Für die Einleitung dieser Abwässer in die Kanalisation sind in der Entwässerungssatzung Einleitungsbedingungen und spezielle Abwasservorbehandlungsmaßnahmen festgelegt. 

Überwachung der Einleitung

Die INKB als öffentlich-rechtlicher Kanalnetzbetreiber sind in der Verantwortung für die Betriebssicherheit des Kanalnetzes. Dazu überprüfen wir von den rund 20 größten Betrieben in Ingolstadt in regelmäßigen Abständen Abwasserproben an den Einleitungsstellen und fordern gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ein. Die Betriebe entsprechen mit einer Einleitungsmenge von ca. 1,5 Mill m³ pro Jahr rd. 20 % der Gesamtabwassermenge Ingolstadts.

Gleichzeitig informieren wir die Anlagenbetreiber über den umweltfreundlichen Betrieb ihrer Abwasserbehandlungsanlagen. 

               

Ansprechpartner

Hindemithstraße 32
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-36 26
Fax: 0841/305-3609
entwaesserung@in-kb.de
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