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Abwasser aus Gewerbebetrieben

Die Einleitung von industriellen oder gewerblichen Abwässern in die Kanalisation darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Als öffentlich-rechtlicher Kanalnetzbetreiber überprüfen wir Gewerbebetriebe und fordern entsprechende Auskünfte ein. 

Abwasser aus Gewerbe

Gewerbliche und industrielle Abwässer enthalten oftmals komplexe Inhaltsstoffe, die nicht ins Kanalsystem und in die Kläranlage gelangen dürfen. Sie werden in den Kläranlagen häufig nicht oder nur unzureichend abgebaut. Verschiedene Inhaltsstoffe können von ihrer Beschaffenheit in Einzelfällen auch als gefährlich eingestuft werden.

Wir als öffentlich-rechtliche Kanalnetzbetreiber sind für die Betriebssicherheit des Kanalnetzes verantwortlich. Daher müssen uns Gewerbebetriebe Angaben zur Betriebsart, zu anfallenden Abwässern sowie vorhandenen oder geplanten Abwasservorbehandlungsanlagen machen. 

Abscheider zur Vorbehandlung

Könnten Fette, Öle oder Kraftstoffe ins Abwasser gelangen, muss der Gewerbebetrieb seine Abwässer über einen Abscheider vorbehandeln. Erst danach dürfen die Abwässer ins Kanalnetz abgeleitet werden.

Diese Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheider müssen regelmäßig gewartet und entleert werden. Dieser Anlagenunterhalt ist zudem in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren. Auf Anfrage sind die Angaben zum Abscheider sowie die zugehörigen Unterlagen ebenfalls bei uns einzureichen

Einleitung von Abwässern aus Fassadenreinigung oder Betonsanierungen

Wenn Sie Abwässer aus Fassadenreinigungen, Entschichtungen oder Betonsanierungen über den Kanal ableiten wollen, müssen Sie dies vorab von uns genehmigen lassen. Bitte beantragen Sie dies per Formular “Abwässer aus Fassadenreinigung“.

Einleitung in die Kanalisation - Überwachung

Wir nehmen in regelmäßigen Abständen Abwasserproben an den Einleitungsstellen der größten Betriebe in Ingolstadt. Bei Auffälligkeiten fordern wir Abhilfemaßnahmen ein. So überwachen wir pro Jahr circa 1,5 Millionen Kubikmeter Abwasser - das sind circa 20 Prozent der Gesamtabwassermenge Ingolstadts.

Gleichzeitig informieren wir die Anlagenbetreiber über den umweltfreundlichen Betrieb ihrer Abwasserbehandlungsanlagen.

Rechtliche Grundlagen

Für die Einleitung dieser Abwässer in die Kanalisation sind in der Entwässerungssatzung Einleitungsbedingungen und spezielle Abwasservorbehandlungsmaßnahmen festgelegt.