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Autowaschen - Einleitung der Abwässer

Beim Autowaschen werden Öle, Fette, Teer, Ruß  und Schwermetallstäube abgelöst. Diese dürfen nicht in das Grundwasser gelangen. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend.

Autowaschen auf öffentlichen Flächen

Das Reinigen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, also auch am Fahrbahnrand, ist gemäß der Reinigungsverordnung untersagt.

Autowaschen auf privaten Flächen

Grundsätzlich muss die Fläche, auf der die Autowäsche erfolgt, an einer Misch- oder Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sein. Es darf durch die Reinigung kein öl- oder benzinhaltiges Abwasser entstehen, welches in den Kanal eingeleitet wird. Die Konzentrationen der Einleitungsgrenzwerte sind einzuhalten (siehe Entwässerungssatzung).
Wenn die Fläche, auf der die Reinigung erfolgt, an einer Versickerung oder an den Regenwasserkanal eines Trennsystems angeschlossen ist, ist die Autowäsche dort nicht zulässig.

Empfehlung

Aus Gründen des Gewässerschutzes sollten Sie zur Autoreinigung die dafür vorgesehenen Waschplätze und Waschanlagen nutzen. Diese arbeiten in der Regel mit Wasserrecyclinganlagen und haben eine eigene Abwasserbehandlung in Form von Abscheidern. Achten Sie dabei auf das Umweltzeichen "Blauer Engel".
               

Ansprechpartner

Hindemithstraße 32
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-36 50
Mobil: 0172/865 35 10
Fax: 0841/305-3609
entwaesserung@in-kb.de
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