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Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- FQA (ehemals "Heimaufsicht")


Die FQA (ehemals Heimaufsicht) bietet den Bürgern und sonstig Interessierten Beratung zum Bay. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung.
Die Überprüfung in stationären Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und Behinderte und sonstigen Wohnformen nach dem PfleWoqG erfolgt grundsätzlich unangemeldet.

Eine Übersicht der Einrichtungen für Senioren & Menschen mit Behinderung und der Pflege- und Wohnplätze in Ingolstadt finden Sie unten angefügt.

Nicht in die Zuständigkeit der FQA - Heimaufsicht fällt die Tagespflege!

Aufgabe der FQA ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und der sonstigen in den Anwendungsbereich fallenden Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die FQA fungiert auch als unabhängige und vertrauliche Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Wohnformen, deren Angehörige sowie auch für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen.

Kontakt: Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

  • Tel.:  0841/305-16 45
  • Tel.:  0841/305-16 62
  • Fax:  0841/305-16 29

E-Mail: fqa-in@ingolstadt.de

Sie finden uns im Sozialen Rathaus, 1.OG, Zimmer 106

Pflegebeauftragter am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Pflegebedürftige, ihre Angehörigen sowie Pflegekräfte können sich an den Pflegebeauftragten wenden. Dieser hat die Aufgabe, als Anlaufstelle für alle Belange zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht. Betroffene können ihm ihre Anliegen und Hinweise mitteilen; Vertraulichkeit wird gewährleistet, personenbezogene Daten bleiben auf Wunsch außen vor. Der Pflegebeauftragte gibt dem Betroffenen eine kurze ergebnisorientierte Rückmeldung.
Der Pflegebeauftragte ist telefonisch erreichbar unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 0114353.
Diese Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können.Ferner können sich Betroffene per Online-Formular unter www.pflegebeauftragter.bayern.de an ihn wenden.



WG's, Pflege- und Heime für Senioren & behinderte volljährige Personen, Tages- und Kurzzeitpflegeplätze, Hospize
Alten- und Pflegeheime, Kurzzeit-, Tagespflege, Wohngemeinschaften
Der Seniorenwegweiser für Ingolstadt als PDF zum Herunterladen.


Kontakt    
50/2 Senioren- u. Behindertenangelegenheiten;
Wohnungswesen
   Öffnungszeiten:
   Montag: 08.00 - 12.30 Uhr
Tel.: 0841/305-16 40    Dienstag: 08.00 - 12.30 Uhr
Fax: 0841/305-16 29    Mittwoch: geschlossen
E-Mail: SG50-2@ingolstadt.de    Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr
                   und 13.30 - 17.30 Uhr
Sie finden uns im Sozialen Rathaus    Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr

Adolf-Kolping-Str. 10, Zimmer 107,1. OG

 

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