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Kommunaler Winterdienst im Ingolstädter Stadtgebiet

Die Kommunalbetriebe sind mit Flotte und neuem Salzlager startklar

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) sind für die Wintersaison 2025/2026 gut gerüstet. In ihrer neuen Salzhalle und den zwei neuen Silos lagern circa 2.300 Tonnen Streusalz und gut 100 Kubikmeter Blähschiefer. Ein kleineres neues Silo steht, gefüllt mit Siedesalz, für die Herstellung von reiner Sole bereit. In ihrer betriebseigenen Soleanlage stellen die INKB bedarfsorientiert reine Sole selbst her. Das macht sie unabhängig von Lieferengpässen und schont Ressourcen.

Im Auftrag der Stadt sichern die INKB mit zwölf LKWs und acht Schmalspurfahrzeugen die knapp 1.000 Räumkilometer Straßen und circa 285 Räumkilometer Radwege. Zusätzlich räumen und streuen 11 Straßentrupps per Hand über 2.000 Gefahrenstellen. Dazu gehören unter anderem Bushaltepunkte, Brückenwege, Fußgängerüberwege und Kreuzungsbereiche. Im Rahmen der Rufbereitschaft stehen insgesamt knapp 100 Beschäftigte für den Einsatz im Früh- und Spätdienst bereit.

Bereits jetzt beobachten die Einsatzleitungen nachts die Straßen im Stadtgebiet. Unterstützt werden sie dabei von sechs Wettersensoren, die an problematischen Kältepunkten installiert sind. Diese messen die Fahrbahnoberflächentemperatur mit Infrarot-Technologie und übermitteln drahtlos die Echtzeit-Daten zur Vorhersage von Glätte.

Im differenzierten Winterdienst setzen die INKB auf das Prioritätenprinzip und behandeln vorrangig Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbelastung, Busrouten und Gefahrenstellen. Ebenfalls vorrangig bedienen die INKB verkehrswichtige Radwege, die als Winterradrouten ausgewiesen sind. Sie werden in Abstimmung mit der Stadt kontinuierlich angepasst. Alle weiteren Straßen und Radwege bedienen sie, sofern Witterung und freie Kapazitäten es zulassen. Zudem passen sie die Ausbringung der verwendeten Streumaterialien in Menge und Art situationsbedingt an. Ökologisch richtig setzen sie dabei verstärkt auf den präventiven Einsatz von salzsparender Sole. Beispielsweise wirkt bei Temperaturen um null Grad ein vorbeugender Einsatz von Sole der Entstehung überfrierender Nässe entgegen.

Auch in diesem Jahr erinnern die Kommunalbetriebe wieder an die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern, den Anliegerpflichten. So müssen Gehbereiche für den Fußgängerverkehr vor Grundstücken von den jeweiligen Anliegern gegen Glatteis und Schnee gesichert werden. Das betrifft auch Grundstückseigentümer, deren Grundstück mittelbar über ein anderes Grundstück erschlossen wird. Diese gesetzliche Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie beispielsweise Splitt verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen und für das Tierwohl nicht erlaubt.

Die INKB bitten, keine Schneehaufen auf öffentlichen Flächen oder Straßen abzulagern. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die im Stadtgebiet aufgestellten Streukisten ausschließlich für den Bedarf des kommunalen Winterdienstes sind.

Zusätzliche Informationen sind unter: www.in-kb.de/winterdienst zu finden. Für weitere Fragen stehen die Kommunalbetriebe unter 0841/305-37 41 gerne zur Verfügung.