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Kommunalbetriebe müssen Gebühren ab Oktober 2026 anpassen

Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge werden teurer

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben (INKB) neu kalkulierte Gebührensätze und Beiträge für die Trinkwasserversorgung, die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung. Die gesetzlich vorgeschriebene Neukalkulation, die alle vier Jahre erfolgt, ergibt für die kommende Gebührenperiode: Die Verbrauchsgebühren steigen in allen Leistungsbereichen. In den infrastrukturintensiven Bereichen Wasserversorgung und Entwässerung fallen die Gebührenanpassungen höher aus als in der Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung. Die Anschlussbeiträge für die Wasserversorgung und die Entwässerung bleiben unverändert.


Als kommunaler Ver- und Entsorger müssen die Kommunalbetriebe die für die Leistungen der Daseinsvorsorge entstehenden Kosten eins zu eins über die Gebühren und Beiträge decken. Gewinne dürfen dabei nicht erwirtschaftet werden – das gibt das sogenannte Kostendeckungsprinzip vor. Da die Gebühren zuletzt für die Jahre 2022 bis 2026 kalkuliert wurden, wirken sich die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Bau-, Energie-, Material- und Personalkosten nun erstmals vollständig auf die neue Gebührenperiode aus.


„Uns ist bewusst, dass die nötigen Gebührenanpassungen für viele Bürgerinnen und Bürger eine finanzielle Belastung bedeuten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, noch wirtschaftlicher und effizienter zu werden und Ausgaben weiter zu senken – die allgemein stark gestiegenen Kosten lassen sich jedoch leider nicht komplett auffangen. Uns war wichtig, dort Gestaltungsspielräume zu erhalten, wo Bürgerinnen und Bürger ihre Gebühren durch ihr eigenes Verhalten beeinflussen können“, so Thomas Schwaiger, Vorstand der Kommunalbetriebe. Ein bewusster Umgang mit Wasser kann den Verbrauch und damit die Wasser- und Schmutzwassergebühren reduzieren. Ebenso können Abfallvermeidung und eine konsequente Mülltrennung dazu beitragen, mit einer kleineren Restmülltonne auszukommen und so Gebühren einzusparen. „Wir wissen, dass sich die allgemeinen Kostensteigerungen dadurch nicht vollständig ausgleichen lassen. Es war uns wichtig, zum einen Möglichkeiten zum Sparen aufzuzeigen und zum anderen Anreize für einen bewussten Umgang mit den Ressourcen zu schaffen“, so Schwaiger weiter. Das Kommunalabgabengesetz schreibt alle vier Jahre eine Prüfung der Einnahmen und Ausgaben vor. Es hat sich in einigen Bereichen gezeigt, dass die tatsächlichen Kosten höher waren als die Einnahmen. Diese Differenz, die allgemeine Kostensteigerung und neue rechtliche Vorgaben werden in der Neukalkulation ab Oktober 2026 berücksichtigt. So fließt etwa der seit 2026 in Bayern geltende Wassercent in die Wassergebühren ein. Für die Entnahme von Grundwasser müssen die INKB als Wasserversorger eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe an den Freistaat Bayern entrichten.


Um die Gebühren langfristig möglichst stabil zu halten, stellen die Kommunalbetriebe die Abschreibung in den investitionsintensiven Bereichen Wasserversorgung und Entwässerung künftig auf den Wiederbeschaffungszeitwert um. So können Rücklagen aufgebaut werden, um Leitungen, Pumpwerke und Wasserwerke trotz steigender Bau- und Materialkosten zu erneuern und die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer zu verteilen.


Die Neukalkulation der Gebühren und Beiträge zum Oktober 2026 auf Grundlage der tatsächlichen Kosten ergibt folgende neuen Sätze:


  • Die Anschlussbeiträge für Wasserversorgung und Entwässerung bleiben unverändert.
  • Trinkwasser: Die Verbrauchsgebühren steigen um 53 Prozent auf 2,13 Euro je Kubikmeter an. Die Erhöhung der Grundgebühr konnte auf 25 Prozent begrenzt werden. Davon profitieren insbesondere kleinere Haushalte, weil bei ihnen die Grundgebühr einen größeren Anteil an den Gesamtkosten ausmacht.
  • Entwässerung: Hier führen vor allem höhere Abschreibungen, gestiegene Investitionskosten sowie höhere Aufwendungen für die Abwasserreinigung zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühren um 53 Prozent. Die höheren Abschreibungen infolge der Investitionen wirken sich auch auf die Niederschlagswassergebühren aus. Sie steigen deshalb um 43 Prozent.
  • Abfallwirtschaft: Auch die seit 20 Jahren stabilen Gebühren steigen an – um 21 bis 24 Prozent. Grund dafür sind die gestiegenen Kosten für die Abfallentsorgung, den Kraftstoff sowie höhere Kosten für die Reinigung der Wertstoffinseln.
  • Straßenreinigung: Hier erhöhen sich die Gebühren für die Reinigungsklasse I und II um 31 Prozent und um 27 Prozent für die Klassen mit Gehwegreinigung. Ursächlich sind die gestiegenen Kosten für Material, Personal, Anschaffungen und Fahrzeugunterhalt.

Insgesamt: Für einen Musterhaushalt steigen die jährlichen Kosten für Trinkwasser, Abwasser und Abfall von bisher 768 Euro auf künftig 1.112 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von rund 45 Prozent oder 344 Euro im Jahr (rund 29 Euro/Monat).


Ein erheblicher Anteil dieser Gebühren ist verbrauchsabhängig: Mit jedem eingesparten Liter Trinkwasser verringern sich die Trinkwasser- und auch die Schmutzwassergebühren. Grundstückseigentümer können zudem Niederschlagswassergebühren vollständig vermeiden, wenn Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Auch bei den Abfallgebühren lässt sich sparen: Durch konsequente Abfalltrennung der Wertstoffe kann – sofern das vorgeschriebene Mindestvolumen pro Person eingehalten wird – häufig eine kleinere Restmülltonne genutzt werden.


Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Förderangebote im Trinkwasserschutz, der Niederschlagswassernutzung und zur Abfallvermeidung hin. Diese umfassen Zuschüsse und Gebührenreduzierungen. Weitere Informationen stehen unter www.in-kb.de/foerderungen bereit.


Die neuen Gebührensätze wurden am 15. Juli in der Verwaltungsratssitzung der Ingolstädter Kommunalbetriebe beschlossen und sollen am 29. Juli vom Stadtrat final verabschiedet werden. In zwei Informationsveranstaltungen informierte der Vorstand die Stadt- und Verwaltungsräte vorab über die komplexen Hintergründe. Sie sollen ab Oktober 2026 gelten, werden somit erstmals im Oktober 2027 bei der rückwirkenden Jahresabrechnung zugrunde gelegt.