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Alles dicht - Kanäle und Entwässerungsanlagen in der Prüfung

Öffentliche und private Entwässerungsanlagen leiten nur in einwandfreiem Zustand das anfallende Abwasser ordnungsgemäß und umweltgerecht ab. Sind die Rohre beschädigt, kann sogenanntes Fremdwasser eindringen und Schmutzwasser in den Boden entweichen. Kanalnetzbetreiber und Grundstückseigentümer sind in der Verantwortung. Nachfolgend finden Sie Informationen zur Dichtheitsprüfung und Fremdwasserreduzierung.

Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage

Grundstücksentwässerungsanlagen sind bei Ersterstellung und wiederkehrend in Abständen von höchstens 20 Jahren auf Bauzustand, insbesondere auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu untersuchen. Festgestellte Mängel müssen dabei beseitigt werden. Auch für Altbauten gilt es ab 2015 einen Nachweis zu erbringen, welcher dann ebenfalls maximal für die nächsten 20 Jahre gültig ist.

Der Nachweis der geprüften Abwasseranlage bei Ersterstellung ist Voraussetzung für den Einbau der Wasseruhr. Dazu muss das Dichtheitsprüfungsprotokoll bei den Kommunalbetrieben eingereicht werden.

Dichtheitsprüfung

Mit der Dichtheitsprüfung wird die Entwässerungsanlage auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft, um eine sichere Ableitung des Abwassers zu gewährleisten.

Bei einem Neubau ist die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser durchzuführen und das jeweilige Protokoll, inklusive Skizze des Leitungsverlaufs, direkt bei uns abzugeben. Dies ist für Sie als Bauherr gleichzeitig der Nachweis, dass die Tiefbauleistung Ihrer Baufirma ordnungsgemäß erfolgte. Lassen Sie deshalb die Druckprüfung von einer Fachfirma mit Sachkundenachweis durchführen, welche nicht bereits an der Bauausführung beteiligt war. Der Dichtheitsnachweis wird für die Grundleitungen einschließlich aller Schächte vom Gebäude bis zum Revisionsschacht verlangt. Der Nachweis ist gleichzeitig Voraussetzung für den Einbau der Wasseruhr. Die Dichtheitsprüfung erfolgt in der Eigenverantwortung des Eigentümers. 

Die wiederkehrende Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen kann in vielen Fällen mittels Kanalfernsehuntersuchung erfolgen. Dabei gelten die Grundleitungen als dicht, wenn bei der Kamerauntersuchung keine sichtbaren Schäden oder Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist diese optische Inspektion nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser durchzuführen. Welche Prüfung bei Ihnen individuell notwendig ist, erfahren Sie bei den Kommunalbetrieben.

Mit der Dichtheitsprüfung bekommen Sie nicht nur den Nachweis über die ordnungsgemäße Tiefbauleistung ihrer Baufirma. Sie erhalten damit auch den Wert ihrer Immobilie und können dies beim Verkauf bzw. Kauf anbringen. Zudem werden auch Schäden an der Entwässerungsanlage auch im Untergrund unter der Bodenplatte entdeckt und können beseitigt werden.

Die Informationen haben wir für Sie zum Download zusammengefasst .

Prüfung der kommunalen Entwässerungsanlagen - Fremdwasserreduzierung

Die Ingolstädter Kommunalbetriebe als öffentlich rechtlicher Kanalnetzbetreiber sind zum einen verantwortlich für die Abwasserableitung in Ingolstadt und zum anderen Vollzugsbehörde bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.

Nach dem Wasserrechtsbescheid der Zentralkläranlage sind wir als Kanalnetzbetreiber angehalten, den Fremdwasseranteil dauerhaft auf unter 25 Prozent zu reduzieren. Seit 1999 wurde die Fremdwasserreduzierung gezielt im öffentlichen Bereich vorangetrieben und insgesamt circa 8,2 Millionen Euro bis 2009 für die Kanalsanierung zu diesem Zwecke investiert. Im nun folgenden Stufenplan bis 2015 treiben wir die Sanierung weiter voran. Dabei wird das Kanalnetz in Wasserschutzgebieten sowie begehbare Kanäle im Rahmen des eigens ausgerufenen Fremdwasserprojektes vorrangig behandelt. Bis 2015 sind weitere 8,6 Millionen Euro für die Kanalsanierung im öffentlichen Bereich zur Fremdwasserreduzierung eingeplant.

Die Dichtheit der ganzheitlichen Entwässerungsanlage steht im nächsten Projektschritt im Mittelpunkt, wir koppeln die Dichtheitsprüfung der öffentlichen Kanäle mit der Prüfung der privaten Entwässerungsanlagen. Nur so kann der Fremdwasseranteil effizient gesenkt und somit die Umwelt geschützt werden.

Rechtliche Grundlagen

Nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn undichte Abwasserleitungen zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen führen.

Grundstückseigentümer müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986/30 ihre Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit untersuchen und gegebenenfalls sanieren lassen. Dabei wird als Termin der 31. Dezember 2015 genannt. Für sämtliche privaten Grundleitungen muss gemäß Entwässerungssatzung in der Stadt Ingolstadt ein Dichtheitsnachweis vorgelegt werden.

Die INKB als öffentlich-rechtlicher Kanalnetzbetreiber unterliegen der Überwachung durch die untere Wasserrechtsbehörde nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der DIN 1986/30 und dem bayerischen Wassergesetz.

Geltende Rechtsgrundlagen:
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • DIN 1986/30
  • Entwässerungssatzung in Ingolstadt

Was ist Fremdwasser?

Fremdwasser ist Wasser im Kanal, welches nicht über die Kanalisation abgeleitet werden muss. Ursache für den Fremdwasserzufluss sind schadhafte Kanäle, durch welche zum einen Grundwasser eindringen kann (Infiltration) und unnötigerweise in der Kläranlage gereinigt wird. Zum anderen können durch schadhafte Kanäle Abwässer nach außen dringen (Exfiltration) und den Boden und unser Grundwasser verunreinigen.