Hilfsnavigation

Kana Übergabeschacht
Volltextsuche
Seiteninhalt

Hausanschluss an die öffentliche Kanalisation

Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation erfolgt auf Antrag. Dabei setzen die Kommunalbetriebe den Grundstücksanschluss bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück um.  Weitere Informationen zu Kosten sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie nachfolgend.

Antrag auf Anschluss

Zwischen der privaten Entwässerungsanlage (Schmutz- und Niederschlagswasser) auf dem Grundstück und der öffentlichen Kanalisation befindet sich der Grundstücksanschluss. Die Grundstücksanschlüsse gehören zur öffentlichen Abwasseranlage. Sie sind definiert als die Leitungen  einschließlich des Abzweiges bzw. Anschlussschachtes an den öffentlichen Kanal bis einschließlich des ersten Kontrollschachtes (auch Revisionsschacht) auf dem Privatgrundstück. Die Skizze verdeutlicht den genauen Verlauf zwischen öffentlicher und privater Entwässerungsanlage.

Die Grundstücksanschlüsse werden von den Kommunalbetrieben hergestellt, erneuert, geändert, unterhalten und gegebenenfalls beseitigt.

Bei Neubau entspricht die Einreichung von Entwässerungsplänen dem Antrag auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Die Kommunalbetriebe erteilen nach Prüfung der Entwässerungspläne eine Erlaubnis zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung. Besondere Regelungen gelten für Indirekteinleiter.

Eigentümer, deren Grundstück noch nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist, können die Herstellung eines solchen Anschlusses bei den Kommunalbetrieben nachträglich beantragen. Dazu nutzen Sie bitte folgendes Formular Grundstücksanschluss an die Kanalisation, Antrag.

Entwässerungsplan

Wenn Sie ihre Grundstücksentwässerungsanlage neu bauen oder auch ändern, benötigen wir von Ihnen einen Entwässerungsplan. Erst mit diesem können wir Ihnen, nach Prüfung, eine Erlaubnis zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erteilen.

Sollte auf Ihrem Grundstück noch kein Übergabeschacht vorhanden sein, stellen Sie bitte einen Antrag zum Anschluss an die Kanalisation

Den Entwässerungsplan reichen Sie bitte direkt bei uns ein. 

Sie bauen in einem Wasserschutzgebiet? Bitte beachten Sie die besonderen Bauvorgaben in der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung.

Kanalauskunft

Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft zur öffentlichen Kanalisation (Lage und Art des Kanalsystems etc.) bei Ihrem Grundstück. Zur Vereinfachung der Anfrage nutzen Sie bitte folgendes Formular Kanalauskunft, Antrag auf Erteilung. Darin benötigen wir von Ihnen einen Lageplan oder Angaben über Lage, Straße und Hausnummer oder Flurnummer des Grundstückes. 

Mit der Kanalauskunft können Sie die Anschlussmöglichkeiten an den Kanal für ihr Grundstück prüfen.

Kosten des Grundstücksanschlusses

Die Kosten der Ersterstellung für den Grundstücksanschluss (vom Hauptkanal in der Straße bis inklusive dem Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück) tragen die Kommunalbetriebe. Vor dem 01.10.2016 übernahmen die Kommunalbetriebe die Kosten für den Erstanschluss nur bis zur Grundstücksgrenze.

Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten des Kanalanschlusses auf seinem Privatgrundstück nach dem von den Kommunalbetrieben erstellten Kontrollschacht. Das gilt jeweils für einen Grundstücksanschluss. Für jeden weiteren Anschluss oder für jede lage- oder höhenmäßige Änderung bereits bestehender Anschlüsse hat der Eigentümer die gesamten Herstellungskosten ab Hauptkanal zu übernehmen.

Zudem fallen für die öffentliche Entwässerungsanlage einmalig Kanalbeiträge für jedes Grundstück an. Weitere Informationen finden Sie unter dem Navigationspunkt Gebühren und Beiträge.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht aber auch den Zwang auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist in der Entwässerungssatzung (EWS) festgelegt. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, wenn auf seinem Grundstück Abwasser anfällt (Anschlusszwang). Außerdem ist er verpflichtet, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die zentrale Abwasseranlage einzuleiten, soweit dies zulässig ist (Benutzungszwang).
Gleichzeitig besteht auch das Recht für jeden Grundstückseigentümer auf Anschluss und Benutzung der zentralen Abwasseranlage (Anschluss- und Benutzungsrecht), wenn die Grundstücke an die Anlage angeschlossen sind und das Abwasser keiner gesonderten Behandlung bedarf.

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) sind die Höhe der Anschlussbeiträge sowie die Abwassergebühren, Verbrauchsgebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, festgelegt. 

Ansprechpartner

Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
Karte anzeigen

Telefon: 0841/305-36 42
Fax: 0841/305-3609
entwaesserung@in-kb.de
Nachricht schreiben
Adresse exportieren

Download zum Thema

Verwandte Seiten