Gebührenanpassungen zum 01. Oktober 2022
Zum 01. Oktober 2022 passen wir die Gebühren der Ver- und Entsorgung an die tatsächlichen Kosten an. Im nachfolgenden Text finden Sie dazu weitere Hintergrundinformationen. Wir arbeiten dabei kostendeckend und nicht gewinnorientiert.
Anpassung der Trinkwasserverbrauchsgebühr
Die Neukalkulation der Wassergebühren ergab eine notwendige Steigerung der Verbrauchs- und Grundgebühr um etwas mehr als 10 Prozent. Die jetzigen Gebühren decken nicht mehr unsere tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung. Um die Trinkwasserversorgung zu sichern, ist ein neuer Brunnen für Ingolstadt notwendig. Ein bestehender Brunnen muss saniert werden. Zudem steigen tariflich die Personalkosten.
Die letzte Anpassung der Trinkwassergebühren wurde zum 01.10.2018 durchgeführt.
Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.
Verbrauchsgebühr Wasser
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
1,26 €/m³ netto | 1,39 €/m³ netto |
1,35 €/m³ brutto |
1,49 €/m³ brutto (inkl. 7 % USt.) |
Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7 Prozent an.
Wasserzähler |
Grundgebühr |
neue Grundgebühr |
Qn: 2,5 m³/h |
52,88 € netto |
58,34 € netto 62,42 € brutto |
Qn: 6 m³/h |
79,40 € netto 84,96 brutto |
87,60 € netto 93,73 € brutto |
Qn: 10 m³/h |
95,19 € netto 101,85 brutto |
105,02 € netto 112,37 € brutto |
Qn: 15 m³/h Q3: 24 m³/h |
105,77 € netto 113,17 € brutto |
116,70 € netto 124,87 € brutto |
Qn: 40 m³/h |
264,58 € netto 283,10 brutto |
291,91 € netto 312,34 € brutto |
Qn: 60 m³/h |
528,84 € netto 565,86 € brutto |
583,47 € netto 624,31 € brutto |
Qn: 150 m³/h |
1.718,73 € netto 1.839,04 brutto |
1.896,27 € netto 2.029,01 € brutto |
Qn > 150 m³/h |
3.040,83 € netto 3.253,69 € brutto |
3.354,95 € netto 3.589,80 € brutto |
Allgemeine Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge
Neukalkulation der Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr muss um 5,6 Prozent, also um 9 Cent erhöht werden. Hier müssen wir gestiegene Zinsen und Abschreibungen sowie tariflich steigende Personalkosten abdecken.
Die letzte Anpassung erfolgte hier 2018 mit einer Senkung um 8 Cent.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
1,60 € je m³ Wasserverbrauch |
1,69 € je m³ Wasserverbrauch netto (die USt. fällt nicht an) |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.
Anpassung der Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr steigt um knapp 10 Prozent, also 6 Cent. Hier müssen wir steigende Zinsen und Abschreibungen sowie tariflich steigende Personalkosten abdecken.
Die letzte Anpassung der Niederschlagswassergebühren wurde zum 01.10.2018 mit einer Steigerung um 2 Cent durchgeführt. Seit 1998 gibt es die gesplittete Abwassergebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswasser.
Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
0,61 € je m² entwässerte Fläche |
0,67 € je m² entwässerte Fläche |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.
Anpassung der Abfallgebühren
Die Abfallgebühr kann gleichbleiben. Die gestiegenen Kosten können wir mit höheren Gebühreneinnahmen von bisher nicht erfassten Tonnen sowie Erlösen bei der Entsorgung der Abfälle ausgleichen.
Bisher nicht erfasste Tonnen, konnten von uns nicht abgerechnet werden. Mit der Tonneninventur und der Verchippung der Abfalltonnen haben wir diese nun in unser Abrechnungssystem aufgelistet. Damit können wir die Gebühren für alle gerechter abrechnen.
Die letzte Anpassung der Abfallgebühren fand 2015 mit einer Senkung statt.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.
Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.
Gebührensätze für das engere Stadtgebiet
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen) |
|
je Jahr |
60 Liter |
13,71 € |
164,52 € |
60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke" |
11,22 € |
134,64 € |
90 Liter |
19,14 € |
229,68 € |
120 Liter |
24,56 € |
294,72 € |
240 Liter |
46,26 € |
555,12 € |
1.100 Liter |
204,63 € |
2.455,56 € |
Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)
Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter) |
je Monat |
je Jahr |
60 Liter |
10,85 € |
130,20 € |
60 Liter mit Ermäßigung für |
8,36 € |
100,32 € |
90 Liter |
16,28 € |
195,36 € |
120 Liter |
21,70 € |
260,40 € |
240 Liter |
43,40 € |
520,80 € |
1.100 Liter |
204,63 € |
2.455,56 € |
Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfall, Gebühren.
Anpassung der Straßenreinigungsgebühr
Die Straßenreinigungsgebühr muss um 19 Prozent steigen, um vor allem die tariflich steigenden Personalkosten abzudecken. Da die Straßenreinigung sehr personalintensiv ist, haben die steigenden Personalkosten hier größere Auswirkungen. Des Weiteren schaffen wir in den nächsten Jahren neue Kehrmaschinen an und erneuern den über 20 Jahre alten Containerstandort für unsere Innenstadtreinigung.
Die Reinigungsgebühren wurden das letzte Mal 2015 geändert. Die Kehrklassen III G, IV G, VI G wurden mit Einführung der Vollreinigung der Innenstadt 2012 erstmals kalkuliert.
Straßenreinigungsgebühren
Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Reinigungs- |
Gebühr je Jahr |
Art |
Reinigungs- häufigkeit |
I |
bis 30.09.22: 2,78 €/Meter |
Verkehrs- |
1 x /Woche |
II |
bis 30.09.22: 5,56 €/Meter |
Hauptverkehrs- |
2 x /Woche |
II G |
bis 30.09.22: 10,02 €/Meter |
Innenstadt |
2 x /Woche |
IV G |
bis 30.09.22: 20,04 €/Meter |
Innenstadt |
4 x /Woche |
VI G |
bis 30.09.22: 30,06 €/Meter |
Innenstadt |
6 x /Woche |
Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.
Notwendige Gebührenanpassung
Die Aufgaben der Ver- und Entsorgung sind rein gebühren- und beitragsfinanziert. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den entstehenden Kosten u.a. für die Anlagen, den Fuhrpark, den betrieblichen Aufwand und den Personalaufwand.
Einen wesentlichen Anteil bei der Kostenkalkulation haben die Investitionen in die Anlagen, wie das Wasserversorgungsnetz, das Kanalnetz oder die Müllfahrzeuge und deren Instandhaltung sowie die Personalkosten.
In regelmäßigen Abständen prüfen die Kommunalbetriebe nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ihre Gebührenkalkulation. Hier werden die Gebühren den tatsächlich entstehenden Kosten für die Ver- und Entsorgung über den kalkulierten Zeitraum von 4 Jahren gegenübergestellt und gegebenenfalls angepasst.
Beispielberechnung für ein 4-Personen-Musterhaushalt: Mehrkosten von 4,20 €/Monat
Um den Kostenrahmen der Gebührenänderung zu veranschaulichen, finden Sie nachfolgend die Berechnung für einen 4-Personen-Musterhaushalt mit durchschnittlichem Verbrauch. Die Gebühren für die Straßenreinigung wurde hier jedoch nicht berücksichtigt, da diese je nach Grundstück stark variieren.
Insgesamt kommen für unsere Dienstleistungen, ausgenommen der Straßenreinigung, ab 01. Oktober 2022 im Monat 4,20 Euro Mehrkosten, das sind 50 € im Jahr auf die Musterfamilie zu.
Die Musterfamilie ist wie folgt definiert:
- 4 Personen
- 40 m³ Trink-/Schmutzwasser je Person entspricht 160 m³/a
- 15 l Müllvolumen je Person entspricht einer 60 l-Restmülltonne
- 130 m² an den Kanal angeschlossene Fläche zur Ableitung des Niederschlagswassers
Beispielberechnung der anfallenden Gebühren im Vergleich alte und neue Gebühren für die Musterfamilie
|
Trinkwasser |
Schmutzwasser |
Niederschlagswasser (netto gleich brutto) |
Abfall (netto gleich brutto) |
Berechnungsgrundlage |
40 m³ je Person |
40 m³ je Person |
130 m² versiegelte Fläche |
60 Liter Restmülltonne (15 l/Person) |
Gebühren |
bis 30.09.22: 1,26 €/m³ ab 01.10.2022: 1,39 €/m³ |
bis 30.09.22: 1,60 €/m³ ab 01.10.2022: 1,69 €/m³ |
bis 30.09.22: 0,61 €/m² ab 01.10.2022: 0,67€/m² |
bleiben gleich: |
Kostenaufwand |
bis 30.09.22: 215,71 €/Jahr ab 01.10.22: 237,97 €/Jahr |
bis 30.09.22: 256 €/Jahr ab 01.10.22: 270,40 €/Jahr |
bis 30.09.22: 79,30 €/Jahr ab 01.10.22: 87,10 €/Jahr |
bleibt gleich: |
Kostendifferenz |
28,10 €/Jahr |
14,40 €/Jahr |
7,80 €/Jahr |
0 da keine Gebührenänderung |
Mehrkosten gesamt für Musterfamilie: 50 €/Jahr bzw. 4,20 im Monat |
neue Abschlagszahlungen
Mit der Gebührenänderung werden ebenfalls ab November 2022 die Abschlagszahlungen angepasst. Die für das kommende Verbrauchsjahr 2022/2023 neu berechnete Abschlagszahlungen finden Sie in ihrer aktuellen Jahresverbrauchsabrechnung für 2021/2022, die Ihnen im Oktober 2022 zugestellt wurde.
Grundstückseigentümer finden ihre Abschlagszahlungen auch jederzeit in unserem INKB-Onlineportal und können sie dort auch gegebenenfalls anpassen.
Was müssen Sie veranlassen?
Wenn Sie die Abschlagszahlungen selber überweisen, passen Sie diese bitte zur nächsten Zahlung an den im Bescheid genannten Betrag an.
Unsere Kontonummer ist wie folgt:
IBAN INKB: DE16 7215 0000 0000 0103 30
SWIFT-BIC INKB: BYLADM1ING
Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt
Ansprechpartner
Mauthstraße 4
D - 85049 Ingolstadt
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Telefon: 0841/ 305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
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Gebührenanpassung 01.10.2022 - Informationsblatt » (PDF, 636 kB)
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