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Reinigung der Innenstadt

Mit dem Ziel das Sauberkeitsbild unserer Innenstadt ganzheitlich zu verbessern, bedient die kommunale Stadtreinigung der Kommunalbetriebe seit 1. Januar 2013 die meisten Straßen und Gehwege der Innenstadt vollumfänglich. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie Informationen zu den Leistungen, der Reinigungshäufigkeit und den Reinigungsklassen. 

Vollumfängliche Reinigung der Innenstadt

Ab Januar 2013 bedient die Stadtreinigung der Kommunalbetriebe im Auftrag der Stadt regelmäßig zusätzliche Straßen der Altstadt innerhalb des Glacisgürtels. Dafür sind Kehrmaschinen und Handtrupps täglich unterwegs. Zudem reinigen wir hier die Gehwege für die Anlieger mit, bisher waren diese selbst zuständig. Die Innenstadt ist somit von der Stadtreinigung voll erschlossen (Vollanschlussgebiet). Die genaue Straßenauflistung ist im Straßenverzeichnis der Reinigungssatzung hinterlegt.
Nicht eingeschlossen von der Reinigung ist der Winterdienst, dieser obliegt weiterhin dem Grundstückseigentümer.

Service für die Anlieger

Die Kommunalbetriebe übernehmen im Auftrag der Stadt die Reinigung der Straßen und Gehwege der Innenstadt. Der Grundstückseigentümer muss sich hier nicht mehr um die Reinigung kümmern und wird damit deutlich entlastet. Wo der Hausbesitzer die Straßen und Gehwege bisher selber säubern oder Hausmeister bzw. Reinigungsfirmen beauftragen musste, erledigen das nun die Mitarbeiter der Stadtreinigung.

Unser Service für Sie:
• Regelmäßige und häufige Reinigung – entsprechend der Beanspruchung, der Grundstückseigentümer braucht sich um die Reinigung nicht mehr selber kümmern
• Reinigung des Gehweges durch die INKB
• Neue Gebühren in den neuen Reinigungsklassen
• Bestehende Gebühren der alte Reinigungsklassen bleiben gleich – keine Gebührenerhöhung

Reinigungshäufigkeit und neue Reinigungsklassen

Die Straßen der Altstadt werden je nach Verschmutzungsgrad 2, 4, oder 6 Mal die Woche bedient. Auch die Gehwege der Innenstadt werden durch die Stadtreinigung gereinigt.
Gemäß der Reinigungshäufigkeit sind die einzelnen Straßenzüge in Reinigungsklassen mit den jeweiligen Gebühren eingeteilt. Die einzelnen Straßen mit der jeweilig zugeordneten Reinigungsklasse sind im Straßenverzeichnis der Reinigungssatzung hinterlegt.

Ab 2013 führen die Kommunalbetriebe mit der Neuregelung der Innenstadtreinigung drei neue Reinigungsklassen (IIG, IVG und VI G) mit den unterschiedlichen Reinigungshäufigkeiten und Gebühren ein. Die bisherige Reinigungsklasse III geht in die drei neuen Reinigungsklassen IIG, IVG und VIG auf.

Reinigungsgebühren

Die Gebühren für die Straßenreinigung decken die Kosten für das Kehren der Straßen und Gehwege der Innenstadt, welche in der sogenannten „Straßenreinigungsanstalt“ gelistet sind. Von den Grundstückseigentümern wird entsprechend eine Gebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Länge der Straßenfrontmeter des jeweiligen Grundstückes und der gelisteten Reinigungsklasse. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie unter dem Navigationspunkt Reinigung/Gebühren.

Die Straßenreinigungsgebühren werden zur Einführung 2013 zunächst nur für 2 Jahre festgesetzt, anstelle der üblichen 4 Jahre. So können die Kommunalbetriebe die Gebührenkalkulation überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Sollten die kalkulierten Gebühren über den tatsächlichen Kosten liegen, können die Gebühren kurzfristig neu berechnet werden.

Der verstärkte Einsatz in der Innenstadtreinigung ist mit den entsprechenden Kosten verbunden. Nachdem die Innenstadt auch von Bürgern aus den umliegenden Stadtteilen und von Besuchern genutzt wird, trägt die Stadt 50 Prozent der Reinigungskosten. Dieser Anteil wurde bei den Kosten zur Gebührenkalkulation rausgerechnet und entlastet damit die Gebühr.

Ansprechpartner

Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-37 41
Fax: 0841/305-37 49
stadtreinigung@in-kb.de
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