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Winterdienst - Häufig nachgefragt

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum kommunalen Winterdienst und den Anliegerpflichten. Gerne beantworten wir auch ihre Frage persönlich.

Wo muss ich als Grundstückseigentümer/Anlieger räumen und streuen?

Der Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) muss den ans Grundstück angrenzenden Gehweg bzw. die Gehbahn im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern.
Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen ca.1,50 m breiten Streifen am Rande der Straße zu räumen bzw. zu streuen. Bei kombinierten Rad- und Fußwegen ist ein ca. 1,5 m breiter Streifen und in der Fußgängerzone ein ca. 2,50 m breiter Streifen für den Fußgängerverkehr zu sichern.

Wann und wie oft muss ich räumen und streuen?

Werktags muss bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein. Die Maßnahmen sind bis 20.00 Uhr am Abend so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.

Welche Streumittel kann ich verwenden?

Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt.

Welche Straßen räumt der Winterdienst?

Der kommunale Winterdienst der Kommunalbetriebe ist verantwortlich für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefahrenpotential und sichert folgende Fahrbahnen im Winter:

  • Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotential
  • Straßen mit Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Sog. Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen
  • Winterradwege in der Priorität 1 und 2

Eine Karte mit den vom Winterdienst befahrenen Straßen finden Sie hier und in größerer Auflösung hier.

Wann sind die Schneepflüge unterwegs?

Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung gegebenenfalls ab 3.00 nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu sichern. Für einen Streueinsatz benötigen wir circa drei Stunden. Ein Räumeinsatz dauert 6 Stunden.
Wenn es die Witterung vorgibt, fahren wir im Zweischichtsystem mehrere Einsätze am Tag.
Außerhalb der Stoßverkehrszeiten werden vorrangig die Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung behandelt.
In der Nacht sind wir, wenn nötig, bis 23.00 Uhr im Räum- und Streueinsatz.
Unser Beobachtungs- und Alarmierungsdienst (BAD) ist 24 Stunden unterwegs, um gegebenenfalls einen Winterdiensteinsatz einzuberufen.

Warum war der Schneepflug noch nicht in meiner Straße?

Dies kann mehrere Gründe haben. Eventuell ist der Schneepflug noch auf dem Weg. Starke Schneefälle können den Einsatz verlängern oder bereits geräumte Straßen wieder zuschneien. Staus können den Schneepflug ebenfalls behindern.
Eventuell wohnen Sie auch in einer Nebenstraße, welche nur in Ausnahmefällen geräumt wird.

Warum werden nicht alle Radweg regulär geräumt?

Um ähnlich wie bei den Straßen verlässlich geräumte Radwege anbieten zu können, wurde der Fokus ab der Wintersaison 2016/2017 auf circa 130 Kilometer Winterradrouten mit Priorität 1 gelegt. Der kommunale Winterdienst räumt und streut die Radwege dieser Winterradrouten bis zu zweimal am Tag, d.h. zu den Hauptverkehrszeiten bis um 6.30 Uhr und bis um 16.00 Uhr. Somit hat der Radfahrer, natürlich unter Berücksichtigung der Witterung, mehr Planungssicherheit zu geräumten Radwegen auch zum Feierabendverkehr. Am Wochenende ist der Winterdienst der Kommunalbetriebe auf den Winterradrouten einmal am Tag unterwegs.
Alle anderen Radrouten werden je nach Kapazitäten bedient.

Wann werden die Nebenstraßen geräumt?

Diese werden grundsätzlich nicht vom kommunalen Winterdienst bedient.
Bei extremen Wetterbedingungen führen die Kommunalbetriebe in Ausnahmefällen einen Einsatz durch, sofern die Hauptstraßen gesichert sind.

Warum schiebt das Räumfahrzeug meine geräumte Einfahrt bzw. Gehweg zu?

Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse und der Breite des Schneeräumschildes kann es passieren, dass der Schneepflug den Schnee wieder auf den Gehweg bzw. die Einfahrt schiebt. Vor allem dann, wenn der von Anliegern geräumte Schnee auf der Straße abgelagert wird.

Wohin mit dem ganzen Schnee?

Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Auf der Fahrbahn ist der Schnee nicht abzulagern, auch weil der nächste Schneepflug den Schnee nur wieder an den Straßenrand und damit ggf. zurück auf die Gehbahn schieben kann.
Achtung: Abflussrinne, Kanaleinlaufschächte, Gullys, Hydranten und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten.
Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.

Warum zahle ich Straßenreinigungsgebühr, wenn der Winterdienst nicht bei mir fährt?

Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger deckt nicht den Winterdienst ab, sondern das Kehren der Straßen der Reinigungsanstalt außerhalb des Winterdienstes.
Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Ingolstadt aus Steuereinnahmen

Gibt es Räumdienste, die ich beauftragen kann?

In der Regel bieten Hausmeisterdienste private Räum- und Streudienste an.
Zu ihrer Information: Grundsätzlich können Sie ihre Anliegerpflichten auf dritte übertragen, verantwortlich bleibt jedoch immer der Anlieger bzw. der Grundstückseigentümer.

Wer räumt die Bushaltestellen?

Die Bushaltestellen räumt und streut der Winterdienst der Kommunalbetriebe im Rahmen der Sicherung von sogenannten Gefahrenstellen. Bitte passen Sie sich der Witterung an.

Wer sichert die Gehwege bei Schulen und Kindergärten?

Auch hier ist der Anlieger in der Verantwortung: also die Schule, der Kindergarten bzw. der entsprechende Träger. In der Regel streut und räumt der Hausmeister hier die Gehwege.

Wer räumt und streut kombinierte Rad- und Fußwege?

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für die Sicherung der anliegenden Gehwege zuständig auch bei kombinierten Rad- und Gehwegen. Bei kombinierten Rad- und Fußwegen ist ein ca. 1,5 m breiter Streifen für den Fußgängerverkehr zu sichern. Der Radweg ist nicht Teil der Anliegerpflicht.

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