Winterdienst - Häufig nachgefragt
Wo muss ich als Grundstückseigentümer/Anlieger räumen und streuen?
Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen ca.1,50 m breiten Streifen am Rande der Straße zu räumen bzw. zu streuen. Bei kombinierten Rad- und Fußwegen ist ein ca. 1,5 m breiter Streifen und in der Fußgängerzone ein ca. 2,50 m breiter Streifen für den Fußgängerverkehr zu sichern.
Wann und wie oft muss ich räumen und streuen?
Welche Streumittel kann ich verwenden?
Welche Straßen räumt der Winterdienst?
Der kommunale Winterdienst der Kommunalbetriebe ist verantwortlich für Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefahrenpotential und sichert folgende Fahrbahnen im Winter:
- Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotential
- Straßen mit Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Sog. Gefahrenstellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen
- Winterradwege in der Priorität 1 und 2
Eine Karte mit den vom Winterdienst befahrenen Straßen finden Sie hier und in größerer Auflösung hier.
Wann sind die Schneepflüge unterwegs?
Wenn es die Witterung vorgibt, fahren wir im Zweischichtsystem mehrere Einsätze am Tag.
Außerhalb der Stoßverkehrszeiten werden vorrangig die Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung behandelt.
In der Nacht sind wir, wenn nötig, bis 23.00 Uhr im Räum- und Streueinsatz.
Unser Beobachtungs- und Alarmierungsdienst (BAD) ist 24 Stunden unterwegs, um gegebenenfalls einen Winterdiensteinsatz einzuberufen.
Warum war der Schneepflug noch nicht in meiner Straße?
Eventuell wohnen Sie auch in einer Nebenstraße, welche nur in Ausnahmefällen geräumt wird.
Warum werden nicht alle Radweg regulär geräumt?
Um ähnlich wie bei den Straßen verlässlich geräumte Radwege anbieten zu können, wurde der Fokus ab der Wintersaison 2016/2017 auf circa 130 Kilometer Winterradrouten mit Priorität 1 gelegt. Der kommunale Winterdienst räumt und streut die Radwege dieser Winterradrouten bis zu zweimal am Tag, d.h. zu den Hauptverkehrszeiten bis um 6.30 Uhr und bis um 16.00 Uhr. Somit hat der Radfahrer, natürlich unter Berücksichtigung der Witterung, mehr Planungssicherheit zu geräumten Radwegen auch zum Feierabendverkehr. Am Wochenende ist der Winterdienst der Kommunalbetriebe auf den Winterradrouten einmal am Tag unterwegs.
Alle anderen Radrouten werden je nach Kapazitäten bedient.
Wann werden die Nebenstraßen geräumt?
Diese werden grundsätzlich nicht vom kommunalen Winterdienst bedient.
Bei extremen Wetterbedingungen führen die Kommunalbetriebe in Ausnahmefällen einen Einsatz durch, sofern die Hauptstraßen gesichert sind.
Warum schiebt das Räumfahrzeug meine geräumte Einfahrt bzw. Gehweg zu?
Wohin mit dem ganzen Schnee?
Achtung: Abflussrinne, Kanaleinlaufschächte, Gullys, Hydranten und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten.
Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.
Warum zahle ich Straßenreinigungsgebühr, wenn der Winterdienst nicht bei mir fährt?
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger deckt nicht den Winterdienst ab, sondern das Kehren der Straßen der Reinigungsanstalt außerhalb des Winterdienstes.
Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Ingolstadt aus Steuereinnahmen
Gibt es Räumdienste, die ich beauftragen kann?
Zu ihrer Information: Grundsätzlich können Sie ihre Anliegerpflichten auf dritte übertragen, verantwortlich bleibt jedoch immer der Anlieger bzw. der Grundstückseigentümer.
Wer räumt die Bushaltestellen?
Wer sichert die Gehwege bei Schulen und Kindergärten?
Wer räumt und streut kombinierte Rad- und Fußwege?
Ansprechpartner
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-33 34
Fax: 0841/305-33 39
service@in-kb.de
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