Wasserversorgung für den Ortsteil Bergheim
Wir versorgen den Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim mit Wasser. Dazu finden Sie nachfolgend Informationen.
Seit 2007 hat uns dazu die Gemeinde das Trinkwasserleitungsnetz übertragen. Das Wasser kommt aus den Ingolstädter Wasserschutzgebieten. Damit versorgen wir etwa 1.000 Bürger.
Stand 01.01.2020: 954 Hauptwohnsitz / 57 Nebenwohnsitz
Wasserversorgung
Wir versorgen den Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim mit Wasser und kümmern uns um das Leitungsnetz. Damit sind nachfolgende Informationen analog zu der Wasserversorgung von Ingolstadt.
- Wasserwerte - Qualität des Leitungswassers
- Trinkwasser - allgemeine Informationen
- Grundwasser
- Hausanschluss
- Trinkwasserlabor
Es gibt eine eigene Wasserabgabesatzung und auch eine eigene Gebührensatzung für die Wasserversorgung im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim.
100 € für den Gartenbrunnen - Förderprogramm Betriebswasser
Für die Nutzung von Betriebswasser aus Gartenbrunnen fördern wir einmalig 100 Euro (ab dem 01.01.2021) und gewähren regelmäßige Gebühreneinsparungen. Die Richtlinien sind in einem eigenen Dokument zusammengefasst. Bitte nutzen Sie bei Beantragung das Formular für Bergheim.
Für die Betriebswassernutzung im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim gelten die gleichen Förderbedingungen wie in Ingolstadt. Sie finden die Informationen zu den allgemeinen Förderbedingungen in der Übersicht hier. Bitte nutzen sie den Antrag für Bergheim.
Weitere allgemeine Informationen, was genau Betriebswasser ist, finden Sie hier.
Gebühren Wasserverbrauch Ortsteil Bergheim
Wir versenden jährlich im Oktober die Jahresverbrauchsabrechnung für den Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim. Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m³ des Wasserzählers und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.
Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.
Die Gebühren für Wasser sind wie folgt:
netto |
brutto (inkl. 7 % USt.) |
1,40 €/m³ |
1,50 €/m³ |
Bergheim: Grundgebühr Wasser pro Jahr
Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers.
Wasserzähler mit Nenndurchfluss (Qn) mit Dauerdurchfluss (Q3) (jeweils bis einschließlich) |
Grundgebühr je Jahr netto |
Grundgebühr je Jahr brutto (inkl. 7 % USt.) |
Qn: 6 m³/h Q3:10 m³h |
71,57 € |
76,58 € |
Qn: 10 m³/h Q3: 16 m³/h |
107,36 € |
114,88 € |
größere Zähler |
107,36 € je 10m³/h Qn bzw. 16 m³/h Q3 |
114,88 € |
Abwasserentsorgung
Im gleichen Briefumschlag der Jahresverbrauchsabrechnung des Wassers versenden wir die Abrechnung der Abwassergebühr der Gemeinde Bergheim. Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an. Die Höhe der Gebühr bestimmt für Bergheim die Gemeinde Bergheim.
Gemeinsam mit der Gemeinde Bergheim betreiben wir die Kläranlage Bergheim. Hier werden die Abwässer aus Bergheim und Irgertsheim gereinigt.
Rechtliche Grundlagen
Die Wasserversorgung für den Ortsteil Bergheim der Gemeinde Bergheim ist in der Wasserabgabesatzung Bergheim (WAS -B) und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS - B) geregelt.
Die Wassergebühren decken die Kosten für die kommunale Wasserversorgung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für die Aufgaben der Wasserversorgung verwendet. Dabei wird der Großteil der Verbrauchsgebühr in den Betrieb und Unterhalt der Wasserwerke bzw. des Versorgungsnetzes investiert.
Die Gebühren werden alle drei Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert. Durch einen geprüften Jahresabschluss sind alle gebührenrechnenden Einheiten für den Bürger transparent.
Ansprechpartner
85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305-35 01
Fax: 0841/305-36 09
wasserversorgung@in-kb.de
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Download zum Thema
Wasserabgabesatzung Bergheim » (PDF, 195 kB)
Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung Bergheim - BGS/WAS-B » (PDF, 155 kB)
FB_1002_Bergheim_Antrag Förderung » (PDF, 1.7 MB)
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