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Grundwassernutzung (Gartenbrunnen)

In Ingolstadt werden nahezu 100% des an die Haushalte und gewerbliche Betriebe abgegebenen Frischwassers (rd. 9,5 Mio. m³/Jahr) aus dem tiefen Grundwasserstockwerk des Malmkarstes gewonnen. Auch die Ingolstädter Brauereien fördern ihr Wasser über Tiefbrunnen aus dem Jura. Dieses Jahrtausende alte Wasser, welches sich durch die natürliche Grundwasserneubildung entsprechend langsam erneuert, hat beste Wasserqualität und ist anthropogen nicht beeinflusst.

Zur Schonung dieses qualitativ hochwertigen Trinkwasserreservoirs empfiehlt die Trinkwasserschutzkommission der Stadt Ingolstadt, in Gebieten mit einem ausreichenden Grundwasserdargebot, das oberflächennahe Grundwasser zur Gartenbewässerung und für Zwecke ohne Trinkwasser-Benutzungszwang (z. B. Toilettenspülung) zu nutzen.

Förderprogramm

Die Stadt Ingolstadt hat zur Grundwassernutzung ein Förderprogramm beschlossen. Gefördert wird die Erschließung des oberflächennahen Grundwasserleiters durch Brunnen und der Bau daraus versorgter Anlagen zum Zweck der Wasserversorgung von Haushalten und Betrieben im Stadtgebiet Ingolstadt. Bei ausschließlicher Nutzung eines Gartenbrunnens wird z. B. ein einmaliger Zuschuss von 100 EUR gewährt.

Rechtliche Grundlagen

Die Benutzung des Grundwassers, insbesondere das Fördern durch einen Brunnen, bedarf i. d. R. einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Nach § 46 WHG und dem Art. 29 BayWG ist das Entnehmen von Grundwasser aus dem oberflächennahen Grundwasserleitern für die Gartenbewässerung und den eigenen Haushalt des Gewässerbenutzers genehmigungsfrei.

In Wasserschutzgebieten dürfen grundsätzlich keine Brunnen gebohrt werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Gefahr für das Karstgrundwasser ausgeschlossen werden kann. Innerhalb der Wasserschutzgebiete ist daher das Schlagen oder Bohren von Gartenbrunnen mit Angaben zur beabsichtigten Nutzung beim Umweltamt der Stadt Ingolstadt genehmigen zu lassen.

Geologische Einschränkungen

Die Gewinnung von oberflächennahem (bis ca. 10 m) Grundwasser aus dem oberen Grundwasserstockwerk kann jedoch aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse problematisch sein.

Die nachfolgende Karte gibt hierzu einen groben Überblick:

Geologische und wasserwirtschaftliche Einschränkungen für Wassergewinnungsanlagen

Die Nutzung des oberflächennahen Grundwassers wird besonders durch die Eigenschaft des Grundwasserleiters wie Flurabstand, Grundwassermächtigkeit und Durchlässigkeit bestimmt.
So sind Standorte mit geringen Grundwassermächtigkeiten nicht oder nur bedingt nutzbar. Das Auffinden gut durchlässiger Bereiche kann mitunter mit einem höheren Bohrrisiko verbunden sein.

Die Mächtigkeit der grundwasserführenden Schichten sowie der Grundwasserflurabstand sind über den Kartenviewer abrufbar.

Situation im südlichen Stadtgebiet:
In der Regel bieten die quartären grundwasserführenden Sande und Kiese der Donauebene zwischen Altstadt und weit hinaus über Winden, Zuchering und Niederfeld mit Flurabständen von 1 bis 5 m und Grundwassermächtigkeiten von 4 – 8 m durchwegs sehr gute Bedingungen für eine Grundwassernutzung. Vereinzelt kann es jedoch auch im Süden, wo die flussgeschichtliche Entwicklung der Donau und seiner Nebenflüsse schluffige Lohensedimente mit geringen Durchlässigkeiten hinterlassen haben, zu Einschränkungen kommen.

Situation im nördlichen Stadtgebiet:
Größere Einschränkungen ergeben sich jedoch durchgängig für das nördliche Stadtgebiet. Besonders im Bereich der quartären Hochterrasse, wo aufgrund der geringen Grundwassermächtigkeiten nur ein reduziertes Grundwasservolumen existiert. Örtlich können durchaus Grundwassermächtigkeiten von nur wenigen Dezimetern vorliegen oder sogar kein Grundwasser vorhanden sein.

Verantwortlich hierfür sind die wasserundurchlässigen Bodenhorizonte aus feinsandigen, bindigen Schichten die als Grundwassersohle (Stauer) bezeichnet werden. Diese sehr festen Schichten – sie sind an ihrer bläulichen Färbung zu erkennen – treten in manchen Bereichen teilweise stark an die Oberfläche und verringern oder verdrängen somit die grundwasserführenden Schichten. Liegen generell geringe Grundwassermächtigkeiten vor, so kann es in trockenen Perioden auch zum Versiegen von Brunnen kommen.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind besonders die Bereiche nördlich bis nordöstlich der Altstadt, im nordöstlichen Stadtbezirk und bereichsweise in Friedrichshofen sowie Neuburger Straße bis Gerolfinger Straße zur Grundwassernutzung nicht zu empfehlen. Aber auch größere Grundwasserflurabstände von ca. 7 m und mehr wie z. B. in Mailing können eine Grundwassernutzung erschweren, da mit den üblichen Saugpumpen keine Grundwasserförderung mehr möglich ist.

Besonders schwierig sind die Bereiche zu bewerten, wo lediglich Schicht- bzw. Sickerwasser (besonders in Hanglagen) ohne nennenswerte Mächtigkeiten auftritt. Schichtwasser ist dann gegeben, wenn in bindigen Böden Schichten mit wasserdurchlässigem Material eingelagert sind. In diesen oftmals sehr dünnen Schichten fließt das Wasser ab, ohne das es von den Filterrohren der Schlagbrunnen erfasst werden kann.

Grundwasserbeschaffenheit

Bei darüber hinaus gehender Nutzung des geförderten Grundwassers (z. B. Toilettenspülung, betriebliche Nutzung) kann zur Beurteilung der Grundwasserqualität eine Analyse auf alle Haupt- Wasserinhaltsstoffe und allgemeinen Parameter sinnvoll sein. Detailanfragen zur Grundwasserbeschaffenheit können sie an das Trinkwasserlabor des Ingolstädter Kommunalbetriebes (Kontakt-E-Mail) richten.

Mehr hierzu auch siehe Förderprogramm zur Dezentralen Betriebswasserversorgung

Wir beraten Sie gerne zu Boden- und Grundwasserverhältnissen (kostenfrei).

Ansprechpartner

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305- 3621
Fax: 0841/305- 3609
entwaesserung@in-kb.de
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