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Regenwasserversickerung Möglichkeiten und Einschränkungen

Regenwasser soll in Ingolstadt überall dort, wo es die hydrogeologischen Verhältnisse zulassen im Sinne einer »ökologischen Regenwasserbewirtschaftung« versickert werden.

Von grundlegender Bedeutung für die Versickerung von Regenwasser sind aus Sicht des Grundwasserschutzes die Durchlässigkeit, Mächtigkeit sowie die physikalische, chemische und biologische Leistungsfähigkeit des Sickerraumes.

Jedoch sind die hydrogeologischen Bedingungen und Bodenbeschaffenheit in Ingolstadt nicht gleichermaßen geeignet für eine Versickerung. Teilweise ist der Abstand zwischen der Versickerungsanlage und dem Grundwasser zu gering oder die Wasserdurchlässigkeit des Bodens ist unzureichend. So sind z. B. Böden mit hohem Tonanteil normalerweise wegen ihrer Stauwirkung eher ungeeignet, ebenso Untergründe mit einer sehr hohen Durchlässigkeit wie grobkörniger Kies, da hier keine ausreichende Reinigung des Regenwassers aufgrund der relativ geringen Verweildauer bei der Bodenpassage erfolgt.

Für eine Versickerung sind nachfolgende Grundsätze zu berücksichtigen

  • Versickerungsfähigkeit des Untergrundes
    Die Durchlässigkeit des Sickerraumes ist eine wesentliche Voraussetzung für das Versickern von Niederschlagswasser. Dieser wird durch den Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens (kf-Wert) angegeben. Der kf-Wert ist abhängig von der Korngrößenverteilung, der Lagerungsdichte und von der Bodenart; bei bindigen Böden zusätzlich vom Gefüge. Die entwässerungstechnische relevante Durchlässigkeit sollte in einem kf-Bereich von 1*10 -3 bis 1*10 -2 bewegen.
    Ein Anhaltswert für die hydraulische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus durch die Ansprache der Bodenart (siehe Abb).

    Es wird grundsätzlich empfohlen, die Versickerungsfähigkeiten durch geeignete Sickertests prüfen zu lassen.

    Grundsätzlich gilt: Je geringer die Durchlässigkeit eines Bodens ist, umso größer ist der Flächenbedarf für die Versickerung bzw. umso mehr Speicherraum muss zur Verfügung gestellt werden.

    Anmerkung:
    Nach Möglichkeit sollte jedoch immer eine Oberflächenversickerung zur Anwendung kommen, da beim Durchgang durch die belebte Bodenzone eine gute Reinigung des Niederschlagswassers erzielt wird.

  • Grundwasserstand
    Um das Grundwasser vor qualitativen Beeinträchtigungen durch die Versickerung von Niederschlagsabflüssen zu schützen, sollte die Mächtigkeit des Sickerraumes, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW), grundsätzlich mindestens 1 m betragen, um eine ausreichende Sickerstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten. 
    Die Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser haben nach dem DWA Arbeitsblatt A 138 zu erfolgen.
    Die mittleren höchsten Grundwasserstände für das Stadtgebiet sind dem Kartenviewer zu entnehmen.
  • Wasserschutzgebiete und Altlasten
    Wird eine Versickerungsanlage in einem Trinkwasserschutzgebiet geplant sind die Anforderungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung maßgebend. Weitere Einschränkungen können sich auf Grundstücken die mit Altlasten oder als Altlastenverdachtsflächen einzustufen sind, ergeben

Beurteilung

Die Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten setzt für Bauherrn und Planer eine differenzierte Betrachtung der örtlichen Situation und Randbedingungen voraus. Es empfiehlt sich bei größeren Bauvorhaben gegebenenfalls die örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse durch eine Baugrunderkundung oder einen privaten Sachverständigen zu prüfen.

Im Rahmen der Grundwasserauskünfte können bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben AöR weitere Details zu Grundwasserständen und Durchlässigkeiten angefordert werden.

Ergänzende Infos zum Thema:

Ansprechpartner

Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
Hindemithstraße 30
D - 85057 Ingolstadt
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Telefon: 0841/305- 3621
Fax: 0841/305- 3609
entwaesserung@in-kb.de
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