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Gebührenanpassung

Als kommunaler Ver- und Entsorger müssen wir die dafür anfallenden Kosten eins zu eins über die entsprechenden Gebühren und Beiträge decken. Gewinne dürfen wir dabei nicht erzielen.
Spätestens alle vier Jahre, schreibt uns das Kommunalabgabengesetz vor, müssen wir die Einnahmen und Ausgaben prüfen. Die aktuelle Kalkulation zum 01. Oktober 2026 ergab einen starken Anstieg der Gebühren. Die Gründe dafür sind nachfolgend beschrieben. 


Die einzelnen Gebühren, "alte" und ab 01. Oktober 2026 geltende, finden Sie in der Gebührenübersicht.


Gebühren steigen zum 01. Oktober 2026 - Warum?

Wir haben die Gebühren zuletzt im Jahr 2022 neu berechnet. Die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Bau-, Energie-, Materieal- und Baukosten wirken sich nun voll auf die aktuelle Kalkulation zum 01. Oktober 2026 aus. Zudem zeigte sich, dass in einigen Bereichen in den letzten Jahren die Kosten die Einnahmen überstiegen haben.

Auch rechtliche Vorgaben, wie die Einführung des Wassercents zum 01.07.26 als Abgabe an den Freistaat Bayern,  müssen in den Gebühren, hier in der Wassergebühr, berücksichtigt werden.

Mit dem Ziel, die Gebühren langfristig möglichst stabil zu halten und dabei gerecht auch für zukünftige Generationen zu gestalten, haben wir die Abschreibung auf den sogenannten Wiederbeschaffungszeitwert umgestellt. In den investitionsintensiven Bereichen der Wasserversorgung und Entwässerung bauen wir dadurch ein Sparkonto auf. Damit können wir in der Zukunft trotz steigender Bau- und Materialkosten Leitungen und Anlagen erneuern. Die Kosten dafür werden über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und damit von jeder Generation getragen. 

Im nachfolgenden sind  die Gründe für die Steigerung für jede unserer Gebühren aufgeführt. Die Gebühren im Einzelnen finden Sie unter Gebührenübersicht. Grundsätzliche Informationen zu den einzelnen Gebühren finden Sie durch den Link in der ersten Spalte. 

GebührGrund für Gebührensteigerung
Trinkwasser

Die Verbrauchsgebühr steigt um 53 Prozent. Die monatliche Grundgebühr steigt um 25 Prozent.

Gründe:

  • Wassercent
  • höhere Abschreibungen
  • gestiegene Kosten für Investitionen und Unterhalt der Anlagen
Schmutzwasser

Die Schmutzwassergebühr steigt um 53 Prozent, aufgrund:

  • höherer Abschreibungen
  • gestiegener Investitionskosten 
  • höherer Aufwendungen für die Abwasserreinigung
Niederschlagswasser

Die Niederschlagswassergebühr muss um 43 Prozent steigen, aufgrund:

  • höherer Abschreibungen
  • gestiegene investitionskosten
Abfallentsorgung

Die Abfallgebühren steigen je nach Tonnengröße (Restmüll) zwischen 8,5 und 32 Prozent, aufgrund:

  • gestiegene Kosten für Abfallentsorgung und Kraftstoff
  • höhere Aufwendungen für die Reinigung der Wertstoffinseln
Straßenreinigung

Die Straßenreinigungsgebühr muss um 31 Prozent beiden Reinigungsklassen I und II steigen und um 27 Prozent bei den anderen Klassen.

Gründe: 

  • gestiegene Kosten für Material, Personal, Anschaffungen und Fahrzeugunterhalt (unter anderem Kraftstoff)

Musterhaushalt - Änderungen am Beispiel

Am Beispiel eines Musterhaushaltes zeigen wir Auswirkungen der Gebührenanpassung auf die jährlichen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in Ingolstadt.

Der Musterhaushalt hat folgende Eigenschaften:

  • 4 Personen
  • Wasser: Verbrauch von 160 m³/Jahr (Hochrechnung aus Durchschnittsverbrauch: 440 Liter je Tag) und Grundgebühr für einen Zähler mit einem Dauerdurchfluss von bis zu 8 m³/h
  • Schmutzwasser entspricht der Menge an verbrauchten Trinkwasser: 160 m³/Jahr
  • Wohnt in einem Haus mit 130 Quadratmeter versiegelte Fläche. Dies ist Grundlage für die Niederschlagswassergebühr.
  • Hat eine 60 Liter-Restmülltonne (15 Liter vorgegebenes Mindestvolumen pro Person)
  • Die Gebühren für die Straßenreinigung ist hier nicht berücksichtigt, da hier keine durchschnittliche Musterannahme getroffen werden kann. Die Gebühr richtet sich nach der Straßenfrontmeter des Grundstückes und der von der Lage abhängigen Reinigungsklasse.

Der Musterhaushalt muss mit Mehrkosten von 45 Prozent, also rund 344 € im Jahr rechnen. Diese Mehrkosten werden ab sofort in den monatlichen Abschlagszahlungen bereits eingerechnet, das heißt diese steigen entsprechend.

Jahresgebühr neuJahresgebühr vorherVeränderung
1.111,93 € je Jahr 768,44 € je Jahr 45 % = 343,49 € mehr

Nachfolgend sind die Änderungen für den Musterhaushalt bei den Gebühren im Einzelnen aufgeführt.

Musterhaushalt

Gebühren
neu


alt

Verbrauchsgebühr
im Jahr
ab 01.10.2026


vorher

160 m³/ Jahr Trinkwasser (netto) 2,13 €/m³            1,39 €/m³           

340,80 €/Jahr

22,40 €/Jahr           
Wasser Grundgebühr 72,93 € 58,34 € 72,93 €/Jahr 58,34 €/Jahr
160 m³ Schmutzwasser 2,59 €/m³ 1,69 €/m³ 414,40 €/Jahr 270,40 €/Jahr
130 m² Fläche für Niederschlags-wassergebühr 0,96 €/m² 0,67 €/m² 124,80 €/Jahr 87,10 €/Jahr
60 Liter Restmülltonne 159 €/Jahr 130,20 €/Jahr 159 €/Jahr 130,20 €/Jahr

Monatlichen Abschläge entsprechend aktualisiert

Die neuen Gebühren sind ab Oktober 2026 bei den monatlichen Abschläge bereits automatisch berücksichtigt. Die Abschläge steigen entsprechend. Sie finden die aktualisierten Beträge in der jetzt im Oktober 2026 versandten Jahresverbrauchsabrechnung. 

Die Anpassung erfolgt rein rechnerisch anhand ihres Vorjahresverbrauchs mal den ab 01.10.2026 neuen Gebühren. Bei den Niederschlags-, Abfall- und Reinigungsgebühren werden entsprechend die neuen Gebühren hinterlegt. 

Durch die angepassten monatlichen Abschlagsszahlungen wirkt sich die Gebührensteigerung in monatlichen Raten aus und nicht als hohe Nachzahlung zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Sie erwarten mehr Personen in ihrem Haushalt und dadurch einen höheren Wasserverbrauch die nächsten Monate? Sie können die Abschlagszahlungen weiter erhöhen, wenn Sie wollen. Das können Sie direkt in unserem INKB-Onlineportal tun, uns eine Mail schreiben oder anrufen. Dabei benötigen Sie ihre Kundennummer, welche Sie auf ihrer Jahresverbrauchsabrechnung finden. 

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben habe, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wir ziehen den aktualisierten Betrag automatisch ein.
Wenn Sie monatlich überweisen, passen Sie bitte den Betrag entsprechend an.

Ein Sepa-Lastschriftmandat können Sie uns per Formular erteilen.


Gebühren einsparen - Förderangebote nutzen

Die nötige Gebührenanpassung bedeutet für den Einzelnen eine zusätzliche finanzielle Belastung. In einem gewissen Umfang kann diese durch gewisse Maßnahmen im eigenen Verbrauch beeinflusst werden. Bei einigen unserer Gebühren, hängt die Höhe davon ab, wie stark unsere Leistungen in Anspruch genommen werden. 

Die allgemeine Kostensteigerung lässt sich dadurch leider nicht vollständig ausgleichen, umso mehr möchten wir auf die Sparmöglichkeiten und auch unsere Förderangebote hinweisen. 

Sie wohnen in Etting "Am Westerberg" oder Etting "Am Steinbuckl"? Dort gibt es eine zentrale Betriebswasserversorgung mit Einsparmöglichkeiten. 

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten mit weiteren Informationen finden Sie unter Betriebswasser. 

  • Vermeiden Sie Abfälle und trennen Sie die Wertstoffe: Durch Wiederverwendung, Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung sparen Sie Restmüll ein. Dadurch reicht Ihnen eventuell auch eine kleinere Restmülltonne. Bitte beachten Sie, dass jedoch mindestens 15 Liter Restmüllvolumen pro Person vorhanden sein muss. 

    Außerdem fördern wir mit einem Windelzuschuss wiederverwendbare Windelsysteme. 

  • Planen Sie Versickerungsmöglichkeiten auf ihrem Grundstück: Wenn Regenwasser versickern kann und nicht über den Kanal abgeleitet werden muss, lässt sich die Niederschlagswassergebühr reduzieren. Je weniger Fläche Sie auf ihrem Grundstück versiegelt haben, desto weniger Niederschlagswassergebühr fällt Jahr für Jahr an. Grundsätzlich sollte Regenwasser versickert werden. Das entlastet den Kanal und die Kläranlage und unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf. 
    Unser Tipp: Entsiegeln Sie Flächen auf ihrem Grundstück: neben den eingesparten Gebühren, fördern wir die Entsiegelungsmaßnahme auch unter bestimmten Bedingungen.