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Gebührenübersicht

Nachfolgend finden Sie die Gebühren für die Ver- und Entsorgung von uns in der Übersicht.

Wasserversorgung

Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gebühr für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro m3 und einer monatlichen Grundgebühr, die sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers richtet.

Für Trinkwasser fällt eine Umsatzsteuer von 7% an.

Verbrauchsgebühr Wasser    

bis 30.09.2026 ab 01.10.2026

1,39 €/m³ netto

2,13 €/m³ netto

1,49 €/m³ brutto 2,38 €/m³ brutto

Grundgebühr Wasserversorgung

Die Grundgebühr richtet sich nach dem Durchflussnennwert des Wasserzählers. Sie wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt.

Wasserzähler
mit Nenndurchfluss (Qn)
mit Dauerdurchfluss (Q3)
(jeweils bis einschließlich)

Grundgebühr
je Jahr
ab 01.10.2022

Grundgebühr
je Jahr
ab 01.10.2026

Qn: 2,5 m³/h
Q3: 4 m³/h

58,34 € netto
62,42 € brutto
72,93 € netto
78,04 € brutto

Qn: 6 m³/h
Q3: 10 m³/h

87,60 € netto
93,73 € brutto
109,50 € netto
117,17 € brutto

Qn: 10 m³/h
Q3: 16 m³/h

105,02 € netto
112,37 € brutto
131,28 € netto
140,47 € brutto
Qn: 15 m³/h
Q3: 24 m³/h
116,70 € netto
124,87 € brutto
145,88 € netto
156,09 € brutto

Qn: 40 m³/h
Q3: 64 m³/h

291,91 € netto
312,34 € brutto
364,89 € netto
390,43 € brutto

Qn: 60 m³/h
Q3: 100 m³/h

583,47 € netto
624,31 € brutto
729,34 € netto
780,39 € brutto

Qn: 150 m³/h
Q3: 250 m³/h

1.896,27 € netto
2.029,01 € brutto
2.370,34 € netto
2.536,26 € brutto

Qn > 150 m³/h
Q3 > 250 m³

3.354,95 € netto
3.589,80 € brutto
4.193,69 € netto
4.487,25 € brutto

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Wasserversorgung finden Sie unter der Navigation Wasser, Gebühren und Beiträge.


Entwässerung

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Gebühr bis 30.09.2026

 Gebühr ab 01.10.2026

1,69 je m³ Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

2,59 € je m³ Wasserverbrauch
netto (die USt. fällt nicht an)

Niederschlagswassergebühr

Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Gebühr bis 30.09.2026

Gebühr ab 01.10.2026

0,67 je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

0,96 € je m² entwässerte Fläche
netto (die USt. fällt nicht an)

Weitergehende Informationen zu den Gebühren und Beiträgen der Entwässerung finden Sie unter der Navigation Entwässerung, Gebühren und Beiträge.

Abfallentsorgung

Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen)
bis 30.09.26
je Monat
bis 30.09.26
je Jahr

ab 01.10.26
je Monat

ab 01.10.26
je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

16,39 € 196,68 €
60 Liter mit Ermäßigung für "Ein-Personen-Grundstücke"
11,22 €
134,64 €
14,20 € 170,40 €
90 Liter (ab 01.10.26: 80 Liter) 19,14 €
229,68 €
20,81 € 249,72 €
120 Liter
24,56 €
294,72 €
29,64 € 355,68 €
240 Liter
46,26 €
555,12 €
56,14 € 673,68 €
1.100 Liter mit Serviceleistung 204,63 €
2.455,56 €
249,20 € 2.990,40 €

Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße (Volumen in Liter)
je Monatje Jahrje Monat ab 01.10.26
je Jahr ab 01.10.26
60 Liter 10,85 € 130,20 € 13,25 € 159,00 €
60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"
8,36 € 100,32 € 11,06 € 132,72 €
90 Liter (ab 01.10.26: 80 Liter) 16,28 € 195,36 € 17,67 € 212,04 €
120 Liter 21,70 € 260,40 € 26,50 € 318,00 €
240 Liter 43,40 € 520,80 € 53,00 € 636,00 €
1.100 Liter mit Serviceleistung 204,63 € 2.455,56 € 249,20 € 2.990,40 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Abfallentsorgung finden Sie unter der Navigation Abfallwirtschaft, Gebühren

Straßenreinigung

Straßenreinigungsgebühren

Die Höhe der für ein Grundstück anfallenden Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach den Straßenfrontmetern des Grundstücks und der gelisteten Reinigungsklasse. Für die Reinigungsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Reinigungsklasse (RK)Gebühr je Jahr
bis 30.09.2026
Gebühr je Jahr
ab 01.10.2026
ArtReinigungshäufigkeit
I 3,30 €/Meter 4,33 €/Meter Verkehrsstraßen 1 x /Woche
II 6,60 €/Meter 8,66 €/Meter Hauptverkehrsstraßen 2 x /Woche
II G (mit Gehweg) 11,90 €/Meter 15,08 €/Meter Innenstadt 2 x /Woche
IV G (mit Gehweg) 23,80 €/Meter 30,16 €/Meter Innenstadt 4 x /Woche
VI G (mit Gehweg) 35,70 €/Meter 45,26 €/Meter Innenstadt 6 x /Woche

Weitergehende Informationen zu den Gebühren der Straßenreinigung finden Sie unter der Navigation Reinigung, Gebühren.