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Trinkwasserbehälter Im Wasserwerk
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Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restmülltonnen. Papier- und Biotonne stellen wir ohne zusätzliche Gebühr bereit. Bitte beachten Sie, dass für jede Person auf dem Grundstück mindestens 15 Liter Restmüllvolumen zur Verfügung stehen muss.

Die Gebührensätze unterscheiden sich nach engerem Stadtgebiet und den Gebührensätzen für die eingegliederten Gemeinden.

Gebührensätze für das engere Stadtgebiet

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

 Restmüll Tonnengröße
(Volumen)


je Monat

 je Jahr

60 Liter

13,71 €

164,52 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

11,22 €

134,64 €

90 Liter

19,14 €

229,68 €

120 Liter

24,56 €

294,72 €

240 Liter

46,26 €

555,12 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €


Abweichende Gebührensätze in den eingegliederten Gemeinden (ohne Vorholservice)

Für die Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Restmüll Tonnengröße
(Volumen in Liter)

je Monat

je Jahr

60 Liter

10,85 €

130,20 €

60 Liter mit Ermäßigung für
"Ein-Personen-Grundstücke"

8,36 €

100,32 €

90 Liter

16,28 €

195,36 €

120 Liter

21,70 €

260,40 €

240 Liter

43,40 €

520,80 €

1.100 Liter

204,63 €

2.455,56 €

Eingegliederte Gemeinden ohne Vorholservice sind Etting, Ober-/Unterhaunstadt, Zuchering, Irgertsheim, Hagau, Brunnenreuth, Pettenhofen, Mühlhausen, Dünzlau, Gerolfing, Mailing.