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Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
netto (die USt. fällt nicht an) |
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Niederschlagswassergebühr |
0,61 €/m² |