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Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässerten Flächen berechnet. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gebühr bis 30.09.2022 |
neue Gebühr ab 01.10.2022 |
0,61 € je m² entwässerte Fläche |
0,67 € je m² entwässerte Fläche |